Der Notstand gibt den Behörden die rechtliche Grundlage für Massnahmen, die Grundrechte beschränken, wie etwa temporäre Schliessung der Grenzen, Fahrverbote, Einschränkung der Pressefreiheit. Konkrete Pläne hierzu wurden bisher nicht bekannt.
Davon unabhängig haben die Behörden am Samstag bereits verschärfte Vorsichtsmassnahmen verfügt: Versammlungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 Teilnehmern wurden untersagt und die Hygienemassnahmen beim Zugang zu Spitälern verschärft. Corona-Patienten erhielten Priorität bei der Aufnahme.
Seit Auftreten der ersten Corona-Fälle in Rumänien kommen Einreisende aus den Risikogebieten im Ausland grundsätzlich für 14 Tage in Quarantäne, unabhängig davon, ob sie sichtbare Krankheitssymptome haben.
(AWP)