Die SBB wollen die Aufträge für die Taxi-Dienste nun freihändig vergeben, wie das Bahnunternehmen am Mittwoch mitteilte. Nach Ablauf einer zwanzigtägigen Beschwerdefrist würden die SBB mit ihren ÖV-Partnern gezielt auf mögliche Anbieter von Fahrdiensten zugehen, hiess es.

Wenn Gehbehinderte an ihrem Wohnort noch keinen barrierefreien Bahnhof haben und auch kein Hilfspersonal vor Ort ist, sollen sie künftig ein Taxi zum nächsten behindertengerecht umgebauten Bahnhof nehmen können. Dieses Angebot müssen die SBB ab 2024 anbieten, weil ab dann gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) der öffentliche Verkehr barrierefrei sein muss. An über 500 Bahnhöfen und Haltestellen dürfte dies Ende Jahr aber noch nicht der Fall sein.

Die im Januar lancierte Ausschreibung für die Fahrdienste ist gefloppt, weil zu wenig Angebote eingegangen waren, um die Taxidienste schweizweit anbieten zu können. Die SBB gehen laut Mitteilung davon aus, dass die in der Ausschreibung vorgegebenen Bedingungen schwierig umzusetzen sind. Unter anderem war eine Frist von zwei Stunden gefordert, innerhalb derer ein Fahrdienst angeboten werden muss.

Künftig befördert werden sollen Personen mit eingeschränkter Mobilität vom nicht behindertengerechten Bahnhof zum nächstgelegenen barrierefreien Bahnhof. Nicht behindertengerecht meint, dass der Bahnhof keinen stufenfreien Zugang zum Perron hat oder das Perron zu schmal ist für eine Hilfe mittels Mobilift. Ein Mobilift ist eine gelbe Hebebühne.

Zu den Kosten des Projekts machten die SBB bislang keine Angaben. Ursprünglich war geplant, den Auftrag im Sommer zu vergeben. Geplant war eine Laufdauer bis Ende 2029.

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(AWP)