Damit sollen Missverständnisse in den technisch formulierten Ausschreibungsunterlagen von Anfang Februar ausgeschlossen werden, wie es in einer Mitteilung hiess. Es würden mit dem neuen Kundenfrequenzmesssystem keine Daten von Individuen erfasst, und es werde auch keine eigentliche Gesichtserkennung an Bahnhöfen eingesetzt.

Die SBB suchen seit Anfang Februar mit einer öffentlichen Ausschreibung Anbieter für das neue Kundenfrequenzmesssystem in den Bahnhöfen. Die Bahn entfachte damit eine Debatte über den Datenschutz im öffentlichen Raum.

Das Konsumentenmagazin "K-Tipp" berichtete letzte Woche unter Berufung auf die Ausschreibung, die SBB wollten ab September 2023 in 57 Bahnhöfen Videokameras mit Gesichtserfassung installieren, um das Kaufverhalten von Personen auszuwerten. Gleichzeitig wurden die Pläne als "Überwachung" in Medien kritisiert.

Keine Rückschlüsse auf Individuen

Das Bahnunternehmen erklärte nun, das neue geplante Kundenfrequenzmesssystem solle zwar optional Geschlecht, Alter oder die Grösse einer Person erkennen können. Aber es sollen keine Rückschlüsse auf die konkrete Identität von Einzelpersonen möglich sein.

Die sogenannten "Person-ID", die vorgesehen sind, hätten nichts mit einer bestimmten Person zu tun, sondern seien eine "rein technische Nummerierung", hiess es in der Mitteilung. Es gebe auch keine Verknüpfung mit Daten, die Rückschlüsse auf die Person zuliessen, und auch keine Verknüpfung mit dem Swisspass oder den Mobile-Anwendungen.

Mit Hilfe der Zähldaten könnten laut SBB künftig Reinigungsintervalle, Informationsanzeigen, Sitzgelegenheiten und das Verkaufsangebot verbessert und sich ändernden Benutzerzahlen angepasst werden. Zudem sollen die Daten für die Dimensionierung von Durchgängen bei Umbauprojekten und für Personenflussstudien zur Vermeidung von Hindernissen und Engpässen genutzt werden.

Konkret wollen die Bahnhofbetreiber mit dem Projekt genauer wissen, wo Kundinnen und Kunden durch laufen, und wo sie sich aufhalten. Die anonymisierten Zähldaten könnten helfen, an richtigen Orten Take-away-Stände oder Restaurants zu errichten. Bei grossen Menschenmengen und Gefahr könne zudem der Sicherheitsdienst rascher aufgeboten werden.

Seit mehr als zehn Jahren wird an grösseren Bahnhöfen in der Schweiz die Anzahl der Benutzerinnen und Benutzer erfasst. Heute messen Sensoren beim Ein- und Ausgang des Bahnhofs die Anzahl der Passanten. Die SBB stehen für das neue Projekt "schon lange" mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) in Kontakt.

Datenschutz ist auch offline ein Thema

Der Konsumentenschutz stellt das Projekt in Frage. Das neue Messsystem des Staatsunternehmens solle persönliche Merkmale von Besucherinnen erkennen können und zugleich datenschutzkonform sein, teilte die Stiftung für Konsumentenschutz in einer Stellungnahme mit. Sie ist der Meinung, dass dieses Vorgehen nicht mit dem öffentlichen Auftrag der SBB vereinbar sei.

Der Konsumentenschutz warnte weiter davor, dass überall Daten gesammelt würden, aber vor allem das Tracking im digitalen Raum thematisiert werde. Die SBB führten mit ihrem Kundenfrequenz-Messsystem vor, dass diese Wahrnehmung verkürzt sei. Wegen der neuen technischen Möglichkeiten brauche es auch eine Debatte um Personentracking im öffentlichen und öffentlich zugänglichen Raum.

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(AWP)