Durch die Truppenverlegung in die beiden ukrainischen Landesteile habe Russland die Integrität und Souveränität dieses Landes verletzt. Die Schweiz anerkenne die beiden selbsternannten Volksrepubliken nicht, sagte die Chefdiplomatin. Diese Gebiete gehörten weiterhin zur Ukraine. Im übrigen verletzten die Schritte Russlands das Minsker Abkommen.

Die Schweiz werde immer den Vorrang der völkerrechtlichen Prinzipien betonen. Seit dem Beginn des Ukraine-Konflikts vor acht Jahren setze sie sich für eine friedliche Lösung ein. Sie beteilige sich auch an der Sonderbeobachtermission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OECD) im ukrainischen Grenzgebiet. Die Schweizer Beobachter seien weiter vor Ort. Die guten Dienste der Schweiz stünden allen interessierten Kreisen offen.

Der Bundesrat schliesse sich den Sanktionen von EU und USA nicht an. Sobald die EU ihre neuen Sanktionen ankündigt, werde sie die Landesregierung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, rechtlicher und humanitärer Gesichtspunkte analysieren. Eine Diskussion sei für die Bundesratssitzung vom Mittwoch terminiert, sagte Leu.

Die Staatssekretärin führte weiter aus, die Schweiz ergreife zwar keine Sanktionen. Gemäss einer Regelung von 2014 sind gemäss Leu aber Massnahmen in Kraft, die verhindern, dass internationale Sanktionen mit dem Umweg über die Schweiz umgangen werden. Dazu sind bereits einige Geschäftsbeziehungen eingefroren worden, etwa solche des Gründers der russischen Söldnerorganisation Wagner.

(AWP)