Während die Schweiz nämlich bis anhin gleich behandelt wurde wie die Efta/EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein, findet sie sich neu in der vierten, der letzten Kategorie unter der Bezeichnung "andere Drittstaaten" wieder. Schweizer Forschende befürchten dadurch schlechtere Teilnahmebedingungen.

Im Brief, welcher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, wird zwar eingeräumt, dass die Schweiz nicht EWR-Mitglied ist, es wird aber auf die 1999 unterzeichneten Bilateralen I verwiesen, die ein Abkommen zur Assoziierung der Schweiz an das EU-Forschungsprogramm enthalten.

Dieses Abkommen sowie das Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit von 1986 dienten "als Basis für eine volle Assoziierung der Schweiz an alle folgenden Rahmenabkommen", heisst es in dem Schreiben vom 1. Oktober.

Verzögerungen befürchtet

Auch wird im Brief auf die Abstimmung zur Begrenzungsinitiative hingewiesen. Das Nein zur Initiative betone nicht nur "die wichtige und fruchtbare" Zusammenarbeit, sondern es "stellt auch den Fortbestand der Bilateralen I sicher, was wiederum die Assoziierung an das EU-Forschungsprogramm einschliesst".

Die Einteilung der Schweiz in die Kategorie "andere Drittstaaten" reflektiere somit "nicht den hohen Grad an gegenseitiger Integration" zwischen der EU und der Schweiz.

Der Brief bezieht sich ausserdem auf ein mögliches Dachabkommen, das die Grundlage für die Beteiligung von Drittstaaten an allen existierenden EU-Programmen bilden soll - also auch für Horizon Europe. Von der EU-Kommission habe man kürzlich erfahren, dass ein Dachabkommen verpflichtend werden könnte.

Ausreichende rechtliche Basis

Ein solches Abkommen müsste jedoch vom Schweizer Parlament gutgeheissen werden, was mindestens zwei bis drei Jahre dauern würde. Dies würde es für die Schweiz verunmöglichen, für die kommenden Jahre an Horizon Europe und anderen Programmen wie etwa dem EU-Atomprogramm Euratom teilzunehmen. "Ohne Assoziierung an Horizon Europe wäre die Schweiz gezwungen, sich nach Alternativen umzusehen."

Mit den bereits in Kraft gesetzten Abkommen "besteht eine notwendige und ausreichende rechtliche Basis für eine internationale Kooperation in Forschung und Innovation zwischen der Schweiz und der EU", heisst es in dem von EU-Botschafter Urs Bucher unterzeichneten Brief.

"Wir bitten sie daher diese Bedingungen zur Assoziierung während den finalen Trilogverhandlungen zu Horizon Europe und den damit verbundenen Forschungs- und Innovationsprogrammen zu berücksichtigen." In den so genannten Trilogverhandlungen bereinigen die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament ihre Differenzen.

(AWP)