Die Sanktionen treten am (heutigen) Donnerstag um 18.00 Uhr in Kraft, wie das Wirtschaftsdepartement (WBF) am Donnerstag mitteilte. Die aktive Beteiligung der Wagner-Gruppe an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine ist der Grund für die nun von der Schweiz übernommenen Sanktion.

Prigoschin schon früher sanktioniert

Die von Jewgeni Prigoschin geführte militärische Organisation diene als Instrument für die russische hybride Kriegführung, schrieb das WBF. Ihre Rechtsnatur sei unklar. Die Wagner-Gruppe sei Teil eines komplexen Netzwerks weltweit tätiger Unternehmen.

Aktiv ist das Netz demnach in verschiedensten Branchen, etwa Luftfahrt, Sicherheit, Rohstoffhandel, Finanzdienstleistungen und "Beeinflussungsaktivitäten". Die Unternehmen im Netzwerk sind durch Überschneidungen bei den Eigentumsverhältnissen und durch Logistiknetzwerke miteinander verbunden.

Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) unterliegt die Gruppe Wagner nun der Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot. Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die der Gruppe gehören oder die sie kontrolliert, müssen gesperrt werden. Der Wagner-Gruppe darf kein Geld überwiesen werden, und es ist auch verboten, ihr Geld oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Auch die russische Nachrichtenagentur RIA FAN kommt auf die Sanktionenliste, wegen der Verbreitung von regierungsfreundlicher Propaganda und Desinformationen. RIA FAN gehört nach Angaben der Nachrichtenagentur DPA zur Patriot Media Group, deren Verwaltungsrat von Prigoschin, dem Chef der Wagner-Söldner, geleitet wird.

Prigoschin, laut Seco Geldgeber der Gruppe Wagner, stand bereits vor Donnerstag auf der Sanktionenliste und mit ihm rund zwanzig Personen mit Verbindung zur Gruppe. Darunter ist Dmitri Utkin - nach Seco-Angaben Gründer der Gruppe Wagner und verantwortlich für die Operationen und den Einsatz von Söldnern.

Die Sanktionierung der Gruppe Wagner sei auch ein politisches Signal, schrieb das Seco auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Es verwies dabei auf die "aktive und aggressive Beteiligung" der Söldnergruppe an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine.

Sanktionen der EU übernommen

Die EU setzte die Söldnergruppe Wagner und RIA FAN am 14. April auf die Liste der Sanktionierten. In der EU war damals von einer symbolischen Massnahme die Rede. Die Handlungen der Wagner-Gruppe untergrüben und bedrohten "die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine", hiess es dazu.

Die Wagner-Gruppe sei federführend bei den Angriffen auf die ukrainischen Städte Soledar und Bachmut beteiligt gewesen, hiess es weiter. Indem die Schweiz diese Sanktionen übernehme, verstärke sie deren Wirkung, schrieb das WBF.

Nicht vollständig übernommen hat die Schweiz hingegen das Sende- und Werbeverbot für die beiden Sender RT Arabic und Sputnik Arabic in der EU. In der Schweiz darf in diesen Sendern lediglich keine Werbung vermittelt werden.

Der Bundesrat entschied sich im März 2022 gegen Verbote von Medien. Es sei wirksamer, unwahren und schädlichen Äusserungen mit Fakten zu begegnen, befand die Landesregierung damals.

(AWP)