Die vorläufige Aussetzung betrifft alle Formen des steuerlichen Informationsaustauschs gegenüber der Russischen Föderation, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Das bedeutet die Aussetzung des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten und über länderbezogene Berichte, des Informationsaustausches auf Ersuchen sowie des spontanen Informationsaustausches.

Mit dem Entscheid bestätige der Bundesrat ausserdem die Position verschiedener schweizerischer Gerichte und Behörden, die ihre Aktivitäten im Zusammenhang mit der Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen gegenüber der Russischen Föderation bereits vorgängig ausgesetzt haben, hiess es weiter.

(AWP)