Die vorläufige Aussetzung betrifft alle Formen des steuerlichen Informationsaustauschs gegenüber der Russischen Föderation, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Das bedeutet die Aussetzung des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten und über länderbezogene Berichte, des Informationsaustauschs auf Ersuchen sowie des spontanen Informationsaustausches.

Mit dem Entscheid bestätige der Bundesrat ausserdem die Position verschiedener schweizerischer Gerichte und Behörden, die ihre Aktivitäten im Zusammenhang mit der Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen gegenüber der Russischen Föderation bereits vorgängig ausgesetzt haben, hiess es weiter.

SIF: Massnahme zum Schutz der Steuerpflichtigen

Mit der Aussetzung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) erhält Russland keine Finanzkontendaten der Schweiz mehr. Unklar sei, wie Russland auf diese Massnahme reagieren werde, teilte ein Sprecher des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Es handle sich dabei nicht um eine Sanktion, sondern um eine Massnahme zum Schutz der in- und ausländischen Steuerpflichtigen.

Die Schweiz hat laut dem SIF bis anhin im Rahmen des AIA 2019, 2020 und 2021 Informationen mit Russland ausgetauscht. Angaben zur Anzahl der betroffenen Konten und Summen sowie zu anderen Arten des Austauschs kann das SIF nach eigenen Angaben keine machen.

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(AWP)