Das Haager Gerichtsstandsübereinkommen regelt die Zuständigkeit von Gerichten bei internationalen Handelsstreitigkeiten sowie die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen. Das teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Es gilt heute in der Europäischen Union, Grossbritannien und weiteren drei Ländern.
Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer war laut Bundesrat der Ansicht, ein Beitritt der Schweiz zu diesem Übereinkommen mache grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten berechenbarer. Für den Wirtschaftsstandort Schweiz sei das Übereinkommen von grossem Interesse.
Aus einem weiteren Grund sei ein Betritt wichtig: Mehrere Kantone erwägten die Schaffung von Gerichten, die auf internationale Handelsstreitigkeiten spezialisiert seien. Damit diese Gerichte Bedeutung erlangten, müssten deren Urteile im Ausland anerkannt werden. Mit dem Beitritt zum Haager Gerichtssstandsübereinkommen werde das möglich.
(AWP)