Die Schweiz stand seit 1999 auf der Liste. Die Streichung erfolgt aufgrund einer von den beiden Partnern unterzeichneten politischen Erklärung. Angaben des Eidgenössischen Finanzministeriums beseitigt der Schritt administrative Hürden in den Steuerbeziehungen.

Zudem einigten sich beide Seiten auf eine Verständigungsvereinbarung. Diese wollen sie unterzeichnen, sobald Italien die gesetzliche Grundlage für die Streichung verabschiedet hat.

Die Verständigungsvereinbarung enthält eine vorübergehende Regelung für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, welche im Homeoffice arbeiten. Ihre Geltungsdauer erstreckt sich vom 1. Februar bis zum 30. Juni 2023. Keller-Sutter zeigte sich gemäss Communiqué erfreut: Zwei wichtige offene Steuerfragen hätten sich klären lassen.

(AWP)