Die Vorlage, gegen die der Bund der Steuerzahler das Referendum ergriffen hatte, wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von 60,1 Prozent (21'000 Ja zu 13'955 Nein) angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 33,1 Prozent, wie die Schwyzer Staatskanzlei mitteilte.
Für das Parlament ist das Regierungsratsamt nur noch als 100-Prozent-Job machbar. Eine Parlamentskommission hatte daher ein neues Gesetz über Magistratspersonen ausgearbeitet. Der Kantonsrat hiess die Vorlage mit 79 zu 6 Stimmen gut.
Gemäss der bisherigen Gesetzesgrundlage von 1968 üben Mitglieder der Kantonsregierung ein Hauptamt aus. Sie dürfen damit einer Nebentätigkeit nachgehen. Damit ist nun Schluss, denn neu gilt das Regierungsamt als Vollamt. Begründet wurde der Wechsel mit den gewachsenen Aufgaben eines Regierungsmitglieds. Auch sollen Interessenskonflikte vermieden werden.
Im Gegenzug wird der Lohn der Regierungsrätinnen und -räte erhöht, von derzeit knapp 200'000 Franken jährlich auf 250'000 Franken. Trotz der Anhebung liegt der Lohn noch immer leicht unter dem Durchschnitt aller Kantonsregierungen.
Kein Ruhegehalt mehr
Zum Ausgleich der Lohnerhöhung fällt das heutige lebenslange Ruhegehalt weg. Bei einer Abwahl oder einem Rücktritt erhalten die ehemaligen Regierungsmitglieder nur noch eine einmalige Abfindung. Damit sollen die neue Saläre mittelfristig kostenneutral ausfallen.
Für den Bund der Steuerzahler passen diese Änderungen hingegen nicht zum "Ehrenamt" eines Regierungsrats oder einer Regierungsrätin. Er warf dem Parlament vor, "ohne Not" für die Regierungsmitglieder eine "satte Lohnerhöhung" durchzuboxen, obwohl deren Salär schon heute "grosszügig" sei.
Ein Verbot des Nebenamtes erschwert nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler ferner die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten für den Regierungsrat. Ein erfolgreicher Unternehmer werde sich künftig hüten, für das Exekutivamt zu kandidieren, erklärte der Verein.
Das neue Gesetz regelt auch die Abfindung bei einer Abwahl eines Richters oder einer Richterin. Dies ist eine Folge des "Schwyzer Justizstreits". Ein Kantonsgerichtspräsident hatte sich 2012 zurückgezogen, nachdem er nicht mehr zur Wiederwahl empfohlen worden war.
(AWP)