Der Schutz der kritischen Infrastrukturen (SKI) soll die Versorgung mit wichtigen Dienstleistungen und Güter sichern, wie die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in einem Prüfbericht vom Mittwoch schreibt. Geplant dabei sind Massnahmen zur Linderung der Auswirkungen oder Wiederherstellung des Normalbetriebs.

Die entsprechende nationale Strategie formulierte für 2018 bis 2022 Massnahmen als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Kantonen und Infrastrukturbetreibern. Verfasst hat die Strategie die SKI-Geschäftsstelle.

Diese hat aber nur unterstützende Funktion bei der Umsetzung. In der Regel beschränkt sich ihre Kontrolle auf Umsetzungsmeldungen wie "das Konzept wurde erstellt". So ist gemäss der EFK nicht sicher, ob die Strategie wirksam ist, ihr Ziel erreicht, und die kritischen Infrastrukturen (KI) im Ernstfall funktionieren.

Ungenaues Führungskonzept

In der SKI-Strategie sind die Massnahmen dafür festgelegt. Den Infrastrukturen sind darin jeweils die zuständigen Bundesstellen zugeordnet. Wer dabei das Sagen hat - Betreiber oder Bundesamt - bleibt allerdings offen, wie die Finanzkontrolle kritisiert. Damit fehle die übergeordnete Verantwortung.

Die Bundesämter für Bevölkerungsschutz (Babs) und wirtschaftliche Landesversorgung haben bei dem Ganzen zwar eine Koordinierungsrolle. Für Katastrophen und Notlagen fehlen aber ein Risikomanagement zwischen Bund und Kantonen sowie ein Gesamtüberblick über die Massnahmen, wie ein weiterer Kritikpunkt lautet.

Die Betreiberschaft der Infrastrukturen sei überdies nicht ausdrücklich bezeichnet. Rechtliche Präzisierungen für die Verantwortung fänden sich teilweise in Fachgesetzen.

Mehr Präzision und Verbindlichkeit

Die EFK empfiehlt dem Babs, jene kritischen Infrastrukturen präzise zu benennen, welche für Bevölkerung und Wirtschaft essenziell sind. Zudem müsse das Bundesamt die Infrastrukturen nach ihrer Bedeutung katalogisieren und deren Schwächen identifizieren.

Hindernisse bei Umsetzung der Sicherheitsstrategie ortet die EFK im Föderalismus, was sich schon in der Covid-19-Pandemie gezeigt habe. Deshalb sei es wichtig, angemessene Sicherheits- und Funktionsniveaus der kritischen Infrastrukturen verbindlich zu verankern. Dies sei Aufgabe des Bundesrats bei der Wirksamkeitsverbesserung der neuen SKI-Strategie.

Die Schwachstellen liessen sich mit einer Klärung der Verantwortung, einer Verankerung auf Stufe Bundesrat und einer verbindlicheren Gesetzgebung ausmerzen. Ohne diese Schritte bleibe die SKI-Geschäftsstelle eine "Bittstellerin gegenüber Bund, Kantonen und KI-Betreibern", schreibt die EFK.

(AWP)