Neun Betreiber von Wintersportanlagen im Kanton Zürich hatten ein entsprechendes Gesuch eingereicht, wie es in der Mitteilung des Regierungsrates heisst. Die für die Bewilligung von Wintersportanlagen zuständige Volkswirtschaftsdirektion habe basierend auf der epidemiologischen Einschätzung der Gesundheitsdirektion nun entschieden, dass die Voraussetzungen gemäss der Covid-19-Verordnung besondere Lage nicht erfüllt seien.

Eine Bewilligung für Skiliftbetreiber könne deshalb "unabhängig von ihrem Schutzkonzept" nicht erteilt werden. Bereits geöffnete Wintersportanlagen müssen per 22. Dezember bis vorerst am 22. Januar 2021 schliessen. Auch alle damit zusammenhängenden Aktivitäten wie Restaurationsbetriebe oder Skischulen sind untersagt.

Wenn sich an verschneiten Wochenenden Menschenansammlungen in Skigebieten bilden, könnte dies die bereits angespannte Situation zusätzlich verschärfen, schreibt der Regierungsrat.

(AWP)