"Mit einer Eigenkapitalquote von gegenwärtig weniger als 8 Prozent ist das aktuelle Eigenkapital deutlich zu klein und muss darum weiter aufgebaut werden", sagte Barbara Janom Steiner, Präsidentin des Bankrats der SNB, laut Redetext an der Generalversammlung am Freitag in Bern.

Die jedes Jahr getätigten Rückstellungen widerspiegelten dabei das für den jeweiligen Zeitpunkt angestrebte Eigenkapital. "Erst wenn das effektive Eigenkapital die Höhe des angestrebten Eigenkapitals übersteigt, kann wieder ein Gewinn ausgeschüttet werden. Die Solidität der Bilanz hat klar Vorrang vor den Ausschüttungen", so die Präsidentin weiter.

Die SNB habe auch im letzten Jahr die Rückstellungen für Währungsreserven "regelkonform" um 10 Prozent erhöht, mit dem Ziel der Stärkung des Eigenkapitals. "Diese Zuweisungen erfolgen also unabhängig davon, ob ein Gewinn oder ein Verlust angefallen ist", so Janom Steiner weiter.

Die Höhe der Zuweisung an die Rückstellungen richte sich nach dem angestrebten Eigenkapitalaufbau. Und dieser hänge von der Grösse und den Risiken der Bilanz ab. Je grösser die Bilanz und je höher die Währungsreserven, umso höher seien auch die Risiken. "Das Eigenkapital sollte diese Risiken auffangen können."

Limitiertes Ausschüttungspotential

Wegen des hohen Verlustes im vergangenen Jahr zahlte die SNB bekanntlich weder Dividenden für das letzte Jahr, noch gab es Ausschüttungen an Bund und Kantone. Die Bankratspräsidentin sieht aufgrund des aktuellen Ausschüttungsmechanismus auch nur limitiertes Potential mit Blick auf die Zukunft.

Durch den hohen Jahresverlust sei die Ausschüttungsreserve negativ geworden und das effektive Eigenkapital liege heute deutlich unter dem angestrebten Bestand. "Bis das Eigenkapital wieder dem angestrebten Bestand entspricht, müssen wir zukünftige Gewinne zurückbehalten", sagte die Präsidentin weiter.

Erst wenn das Eigenkapital wieder den angestrebten Bestand erreicht habe und die Ausschüttungsreserve entsprechend positiv sei, erhielten zuerst die Aktionärinnen und Aktionäre eine Dividende. Erreiche der Bilanzgewinn darüber hinaus die in der Gewinnausschüttungsvereinbarung definierten Schwellenwerte, so partizipierten auch Bund und Kantone wieder an den Gewinnen der Nationalbank.

"Sollten sich die Bilanzgewinne hingegen als zu gering erweisen oder gar gänzlich ausfallen, kann gemäss Nationalbankgesetz weder eine Dividende noch eine Gewinnausschüttung an Bund und Kantone ausgerichtet werden." Für die Gewinnentwicklung in den nächsten Jahren werde weiterhin die Entwicklung der Gold-, Devisen- und Kapitalmärkte massgebend sein. Es sei daher auch zukünftig mit stark schwankenden Jahresergebnissen sowie auch mit einem limitierten Ausschüttungspotenzial zu rechnen.

Kein Massstab für Erfolg

Die Präsidentin betonte dabei auch einmal mehr, dass die Höhe des Gewinns "kein Massstab" dafür sei, wie erfolgreich die Nationalbank ihre gesetzlich definierte Aufgabe erfülle. "Da die Geldpolitik immer Vorrang hat, können im Gesamtinteresse unseres Landes auch geldpolitische Entscheide nötig sein, die zu höheren Bilanzrisiken führen, so Janom Steiner weiter.

Zwar bleibe die SNB auch bei vorübergehend negativem Eigenkapital vollumfänglich in der Lage, ihren geldpolitischen Auftrag zu erfüllen. "Ein über einen längeren Zeitraum negatives Eigenkapital könnte jedoch die Glaubwürdigkeit unserer Institution langfristig untergraben und Zweifel an unserer Handlungsfähigkeit schüren", warnt sie.

Daher sei es "wichtig, dass die Nationalbank auch weiterhin eine besonnene Rückstellungspolitik verfolgt, welche die Bewahrung ihrer langfristigen Handlungsfähigkeit ins Zentrum stellt".

uh/tv

(AWP)