Was, wenn man im Ausland einen Unfall erleidet? Was passiert, wenn man die Reise schon bezahlt hat, und wegen einer Krankheit nicht reisen kann? Bekommt man das Geld zurück? Vor dem Hintergrund von Ferienfreuden will man daran nicht denken. Aber um Ärger und unerwartete Kosten zu vermeiden, sollte man sich einige Gedanken machen.
Mit der Schweizer Krankenkasse ist man grundsätzlich auch im Ausland versichert, aber nicht gegen alle Kosten. Genauso: Eine Reiseversicherung wird nicht in jedem Falle benötigt werden, kann aber in bestimmten Situationen viele Probleme vermeiden. Im Detail sieht dies so aus:
Grundversicherung in Europa
Die Grundversicherung der Krankenkasse deckt die Kosten, die in den EU- und EFTA-Ländern anfallen. Die Versicherten in der Krankenkasse bekommen dazu eine europäische Krankenversicherungskarte, die zu den gleichen Leistungen berechtigt wie in der Schweiz. Diese befindet sich auf der Rückseite der Krankenkassenkarte. Dort befindet sich auch eine Notfallnummer, über die man Auskünfte einholen kann.
Allerdings zeigt die Praxis, dass es bei der Einforderung der Kosten Probleme geben kann. Wer in einem Spital landet, das vom Sozialversicherungssystem eines Landes nicht voll anerkannt ist, kann Probleme bekommen. Die Praxis im Ausland zeigt auch, dass vom Patienten oft eine Barzahlung oder finanzielle Garantien verlangt werden - trotz europäischer Krankenversicherungskarte. Bisweilen wird in Spitälern im Ausland auch die Krankenversicherungskarte aus der Schweiz angezweifelt, weil die Schweiz nicht in der EU ist.
Nichtsdestotrotz: Die Karte gilt für EU- und EFTA-Länder. Rücksprache mit der Krankenkasse-Hotline in der Schweiz ist daher empfehlenswert, vor allem, wenn eine Behandlung ins Geld geht (etwa eine MRI-Untersuchung). Auch wer im Ausland Medikamente kauft, kann sich diese in der Schweiz vergüten lassen. Allerdings nur dann, wenn man belegen kann, dass sie dringend benötigt wurden.
Grundversicherung weltweit
In Ländern ausserhalb von EU und EFTA hat man Anspruch auf die Behandlung von Notfällen, und zwar dann, wenn ein Rücktransport in die Schweiz nicht möglich ist. Die Kosten werden maximal bis zum Doppelten dessen übernommen, was die Behandlung in der Schweiz kosten würde.
Bei einer stationären Behandlung allerdings bezahlt die Krankenkasse nur 90 Prozent des Betrags, den sie in der Schweiz bezahlen würde. Der Grund dafür ist, dass in der Schweiz die Kantone 55 Prozent der Spitalkosten tragen würden, eine Regelung, die sich aber nicht auf das Ausland ausdehnt.
In der Praxis gibt es auch im Nicht-EU-Ausland Lücken, vor allem dann, wenn Reisende in Privatspitäler eingewiesen werden. In Entwicklungländern ist dies besonders häufig der Fall. Eine Rückforderung der Kosten kann lange dauern oder von der Krankenkasse gar verweigert werden. Die Ombudsstelle für Krankenversicherungen empfiehlt daher, für Reisen ausserhalb von EU/EFTA immer eine Krankenkassen-Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen und Transporte (siehe unten) abzuschliessen. Besonders empfohlen wird eine zusätzliche Absicherung in Ländern mit hohen Behandlungskosten wie den USA, Kanada, Australien und Neuseeland oder Japan.
Grundsätzlich empfiehlt es sich immer, sich vor dem Reisebeginn bei der Krankenkasse über die medizinische Versorgung, ungefähre Behandlungskosten und den Versicherungsschutz in der Destination zu informieren. Meist genügt dazu schon ein Blick in den Reiseführer oder eine Online-Recherche.
Absicherung für eine Rückführung
Die Personen-Assistance dient für den Fall, dass Ferien abgebrochen werden müssen. Für die so genannnte Repatriierung, also die Rückführung eines Patienten aus einem Urlaubsland, bezahlt die Krankenkassen-Grundversicherung nicht. Sie kommt pro Jahr für bis zu 5000 Franken auf, wenn der Transport innerhalb der Schweiz stattfindet. Eine Personen-Assistance kommt für Bergung und Rückführung oder Kosten für einen unfreiwillig verlängerten Aufenthalt auf. Am dringendsten empfohlen wird sie bei Reisen in sehr exotische Länder oder bei Abenteuer-Reisen.
Die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) ist keine Versicherung und nicht mit einer Personen-Assistance vergleichbar. Auch wer Gönner der Rettungsflieger ist, hat keinen automatischen Anspruch auf Leistungen. Gegenüber Gönnern zeigt sich die Rega nach eigenen Angaben aber eher bereit, über die Kosten zu sprechen. Die Rega empiehlt zur vollständigen Absicherung aber in jedem Fall eine Kombination aus Reiseversicherung und Rega-Gönnerschaft.
Annullierungsschutz
Eine Reiseversicherung deckt die Annullierung einer gebuchten und bereits bezahlten Reise wegen Unfällen, Krankheit, Todesfällen aber auch Naturkatastrophen, Epidemien und politischen Unruhen am Reiseziel. Auch wenn eine Bahn- oder Fluggesellschaft die Reise nicht durchführt (zum Beispiel wegen Streiks) und selbst bei einem Arbeitsplatzverlust vor dem Ferienbeginn greift der Annullierungsschutz. Wer eine Reise wegen Beziehungskonflikten oder Terminproblemen absagt, kann hingegen nicht auf den Annullierungsschutz pochen.
Annullierungsschutz und Personen-Assistance sind beides Teile der Reiseversicherung. Es kann nur die eine oder die andere Versicherung abgeschlossen werden. Sie sollten aber in jedem Fall auch die Schweiz einschliessen.
Reiseversicherungen sind aber typischerweise auch eine Falle für kostspielige Doppelspurigkeiten. Man sollte sich informieren, ob man nicht schon über die Kreditkarte einen Reiseschutz hat (siehe unten). Vor allem Unterkünfte lassen sich je nach Art der Buchung auch ohne Annullierungsschutz stornieren. Teilweise ist eine Stornierunggebühr günstiger als eine Versicherung. Ein Annullierungsschutz lässt sich auch separat für nur eine Flugreise einrichten.
Reiseschutz über Kreditkarten
Kreditkarten, vor allem solche mit Premium-Status, enthalten oft eine Reise- oder Gepäckversicherung (siehe unten). Experten warnen aber davor, sich komplett darauf zu verlassen. Stattdessen sollte man die Versicherungsbedingungen des Kartenherausgebers genau studieren und mit einer Reiseversicherung daraufhin vergleichen, ob Lücken bestehen.
Pannenschutz
Eine Fahrzeug-Assistance deckt Kosten für die Pannenhilfe und die Weitereise ohne Auto im Ausland. Bevor man diese abschliesst, sollte man aber einige Punkte abklären: Zunächst nachsehen, welche Leistungen die einfache Motorfahrzeugversicherung bereits enthält. Je nach Versicherung und Reiseziel ist eine separate Fahrzeug-Assistance überflüssig. Das weiteren geniessen Mitglieder von Verkehrsclubs wie ACS, TCS oder VCS in der Regel bereits einen Pannenhilfe-Schutz.
In exotischen Ländern ist unter Umständen eine Ausland-Rechtsschutzversicherung sinnvoll, weil etwa Mietwagen nicht in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten sind.
Gepäckversicherung
Die Erfahrungen von Reisenden zeigen, dass spezifische Gepäckversicherungen gegen Diebstahl, Verlust und Schäden zumeist überflüssig sind. Wenn, dann sollte am ehesten sehr teures Gepäck versichert werden.
Gepäck kann bis zu einem bestimmten Betrag auch über die Hausratspolice versichert werden. Auch Kreditkarten enthalten oft einen solchen Schutz, wenn auch dort - wie oben erwähnt - besonders auf das Kleingedruckte geachtet werden muss. Was aber auch zu beachten ist: Für Verluste und Schäden bei Flügen haftet die Fluggesellschaft. Ist ein Koffer beschädigt, muss dies schnell beanstandet werden. Eine Gepäckversicherung deckt zudem nicht Gegenstände ab, die man selbst verloren hat.