Gewisse Güter des täglichen Bedarfs sollten verkauft werden dürfen, sofern sie sich auf der Verkaufsfläche der Lebensmittelläden befinden. "Wir haben festgestellt, dass das zu vielen Unsicherheiten geführt und viele Fragen aufgeworfen hat", sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Bundeshausmedien.
Deshalb sei der Bundesrat auf seinen Entscheid zurückgekommen. Kritisiert worden war unter anderem die Ungleichbehandlung von grossen Detailhändlern und Fachgeschäften. Die Sortimentsbeschränkung bleibt damit bis voraussichtlich am 11. Mai im Kraft. An dem Datum sollen alle Verkaufsgeschäfte wieder öffnen dürfen.
Weitere Lockerung möglich
Voraussetzung ist, dass die Fallzahlen weiter zurückgehen, wie Berset betonte. Die Verbreitung des Virus diktiere das Tempo der Lockerung. "Wir alle möchten gerne im Sommer mit Familie und Freunden auf einer schönen Aussichtsterrasse sitzen", sagte Berset. Das scheine möglich, wenn es gelinge, die Epidemie weiter einzudämmen.
Berset stellte auch beschränkte Lockerungen in der Gastronomie, im Tourismus, im Kulturbetrieb und im Sport für den 11. Mai in Aussicht. Erste Entscheide will der Bundesrat schon nächste Woche fällen. "Wir möchten eine Lockerung organisieren, die sich gesundheitspolitisch verantworten lässt", sagte Berset. Die erste Etappe auf Anfang nächste Woche sei aber gesetzt.
Damit weitere Lockerungen möglich seien, brauche es nun die Disziplin, die Regeln weiter einzuhalten. "Wir haben die erste Phase der Krise gut gemeistert, jetzt wollen wir auch den Übergang gut meistern." Eine allgemeine Maskentragpflicht hält der Bundesrat nach wie vor für den falschen Weg, weil Masken zur Missachtung der Hygieneregeln verleiten könnten. Wichtiger sei nach wie vor, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Masken kämen nur ergänzend zum Einsatz.
Keine Maskentragpflicht
Auch in den Branchen, die demnächst wieder den Betrieb aufnehmen dürfen, sollen Masken eingesetzt werden. Die Branchenorganisationen müssen dafür Schutzkonzepte erarbeiten, der Bund gibt nur den Rahmen vor. Das Tragen einer Maske könne darin empfohlen oder vorgesehen werden, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
Der Bundesrat erinnerte daran, dass das Gesundheitswesen, Unternehmen und Privathaushalte Masken grundsätzlich selber beschaffen müssen. Weil diese derzeit aber sehr begehrt sind, geht auch der Bund mit dem grossen Portemonnaie auf dem Weltmarkt auf Einkaufstour. Allein für Hygienemasken für die Bevölkerung sind fast 400 Millionen Franken budgetiert.
Ab nächster Woche wird die Armeeapotheke während zwei Wochen täglich eine Million Hygienemasken an Detailhändler abgeben. Diese werden sie zum Einkaufspreis abgeben. Bisher wurden 21 Millionen Stück an die Kantone verteilt. Die aktuellen Lagerbestände des Bundes umfassen 18 Millionen Hygienemasken.
Von selbst gebastelten Masken rät der Bundesrat ab. Da solche nur dort eingesetzt werden sollen, wo Abstandsregeln nicht eingehalten werden könnten, sei ein minimaler Schutz wichtig, sagte Berset.
Atemschutzmasken der Schutzklassen FFP2 oder FFP3 sind weiterhin vorwiegend für medizinisches Personal vorgesehen, das im richtigen Umgang mit diesen Masken geschult ist. Am Lager sind derzeit 1,2 Millionen FFP2-Masken. Laut Verteidigungsministerin Viola Amherd sind am Mittwoch zudem zwei Maschinen zur Herstellung solcher Masken in der Schweiz eingetroffen. Damit sollen 80'000 bis 100'000 Masken hergestellt werden können.
(AWP)