Das BAV hatte die Transportunternehmen Ende März mit einem Papier, das auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, über die Auswirkungen der vom Bundesrat beschlossenen Sparvorgaben informiert. Diese betreffen auch den regionalen Personenverkehr (RPV).

Der ursprünglich vorgesehene Kreditbetrag für den RPV von 1101,6 Millionen Franken wurde auf 1079,5 Millionen Franken reduziert, was einer Verringerung von 7,8 Prozent gegenüber dem Kredit für 2023 entspricht. Gegenüber 2023 stehen dem RPV damit 91,8 Millionen Franken weniger zur Verfügung. Gleichzeitig wurden die Transportunternehmen dazu aufgefordert, bis Ende April entsprechende Offerten für das Jahr 2024 einzureichen.

Die aus Sicht des VöV kurzfristigen Anpassungen der Vorgaben durch das BAV widersprächen einerseits der mit den vierjährigen Verpflichtungskrediten angestrebten Planungssicherheit. Andererseits seien kurzfristige Anpassungen bei einer seriösen Planung nicht möglich, liess der Verband auf Anfrage verlauten: "Die vom BAV geforderten angepassten RPV-Offerten waren für die Eingabe per Ende April alleine vom Zeitrahmen her schlicht nicht umsetzbar."

Sparziele nur über Angebotsabbau erreichbar

Vor knapp zehn Jahren hatte der VöV verlangt, dass für die Abgeltungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) vierjährige Verpflichtungskredite zu bewilligen seien. Das BAV schuf daraufhin eine entsprechende Rechtsgrundlage im Rahmen der kleinen Revision des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung. Die Änderung wurde vom Parlament angenommen.

Kurzfristige Kürzungen von vom Parlament bewilligten Krediten - wie nun für das Budget 2024 - stünden im Widerspruch dazu, teilte der VöV weiter mit. Hinzu komme, dass kurzfristig angesetzte Sparvorgaben ineffizient seien, da ein Grossteil der Kosten bereits vorliegen würden und praktisch nur variable Kosten eingespart werden könnten.

So können die Sparvorgaben aus Sicht des VöV nur über einen Abbau des Angebots eingehalten werden. "Es ist für uns nicht ersichtlich, wie die Vorgaben ohne einen Angebotsabbau umgesetzt werden können", so der VöV. Ein Angebotsabbau bewirke einen Rückgang des Erlöses und weniger Kundinnen und Kunden. Letztlich müssten jedoch die Besteller (BAV und Kantone) Entscheide zum Angebot treffen und verantworten.

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(AWP)