Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) eröffnet. Diese dauert bis am 20. Oktober 2022.

Den staatlichen digitalen Identitätsnachweis sollen alle Personen beantragen können, die über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügen. Zum Einsatz kommen könnte die digitale Identität beispielsweise bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs im Internet oder zum Altersnachweis beim Kauf von Alkohol in einem Einkaufsladen.

"Grösstmögliche Kontrolle über Daten"

Jeder soll die E-ID selber verwalten können. Anders als bei der abgelehnten Vorlage ist der Bund für die Herausgabe der E-ID verantwortlich und betreibt die Infrastruktur, welche als Grundlage für die E-ID dient. Der Bundesrat entspricht damit dem Wunsch des Parlaments, das kürzlich Vorstösse in dieser Richtung verabschiedet hat.

Beim Votum über das E-ID-Gesetz im März 2021 hatte eine Zweidrittelmehrheit aus Sicherheitsbedenken beim Datenschutz dagegen gestimmt, wie die Vox-Analyse zeigte. Selbst die Gegner des E-ID-Gesetzes wollten allerdings eine rasche Lösung. Alle Fraktionen der Bundesversammlung reichten in der Folge Vorstösse ein.

"Nutzerinnen und Nutzer der künftigen staatlichen E-ID sollen grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben", schreibt der Bundesrat zur Vernehmlassungsvorlage. Der Datenschutz soll durch das System selber, aber auch durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse sowie eine dezentrale Datenspeicherung gewährleistet werden. Die Bezeichnungen hierfür lauten Self-Sovereign Identity, Privacy by Design und Datensparsamkeit.

Breite freiwillige Anwendung geplant

Der Bundesrat will das Gesetz zudem technologieneutral formulieren, um auf Entwicklungen reagieren zu können. In jedem Fall soll das Schweizer E-ID-System internationale Standards einhalten, damit die E-ID dereinst auch im Ausland anerkannt und eingesetzt werden kann.

Die Nutzung einer E-ID soll freiwillig und kostenlos sein. Sämtliche Dienstleistungen des Bundes, bei denen eine E-ID zum Einsatz kommen kann, würden weiterhin auch in einem analogen Prozess angeboten, schreibt der Bundesrat.

Gleichzeitig müssten alle Behörden, auch Kantone und Gemeinden, die E-ID akzeptieren, wenn sie eine elektronische Identifizierung vornehmen, so zum Beispiel bei der Ausstellung einer Wohnsitzbestätigung oder eines Betreibungsregisterauszugs.

Erste Hürden gemeistert

Die zum Zweck der E-ID geschaffene staatliche Infrastruktur soll auch von kommunalen und kantonalen Behörden sowie von Privaten genutzt werden können. Das Ziel ist, dass zum Beispiel Diplome oder Tickets und Mitgliederausweise auch als digitale Nachweise herausgegeben und in der App sicher verwaltet werden können.

Zu verschiedenen Ideen sind Pilotprojekte geplant. Das Bundesamt für Strassen (Astra) und die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (Asa) etwa möchten einen elektronischen Führerausweis lancieren. Die Bundeskanzlei überprüft die Machbarkeit eines neuen elektronischen Ausweises für Mitarbeitende des Bundes.

Die ersten Hürden hat das neue E-ID-Projekt bereits genommen. Im vergangenen Jahr führte der Bund eine öffentliche Konsultation durch. Dazu gingen rund sechzig Stellungnahmen ein. Gestützt darauf fällte der Bundesrat einen Richtungsentscheid und legte die Grundsätze der neuen staatlichen E-ID fest.

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(AWP)