Grund des Entscheids vom Dienstag ist, dass der entsprechende Vertrag mit dem Unternehmen Astrazeneca in der Zeit seit der Annahme des Vorstosses in der grossen Kammer geschlossen wurde. Das Parlament bewilligte zudem den für die Beschaffung nötigen Kredit.
Die Medikamente werden bereits an die Spitäler ausgeliefert, wie Gesundheitsminister Alain Berset erklärte. Berset verlangte entsprechend keine Abstimmung.
Die prophylaktischen Therapien sollen Menschen mit geschwächtem Immunsystem zugute kommen, die trotz Impfung keine Immunabwehr gegen Covid-19 aufbauen können. Dies betrifft zum Beispiel Personen, die eine Chemotherapie hinter sich haben oder nach einer Transplantation Immunsuppressiva einnehmen müssen. In der Schweiz leben schätzungsweise 100'000 bis 200'000 Betroffene.
Der Ständeratsentscheid vom Dienstag war eine Formalie, keine Kritik an der Idee aus dem Nationalrat. Ursprünglich hatte auch die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) einen gleichlautenden Vorstoss eingereicht. Sie zog diesen jedoch angesichts der Umstände zurück. Auch die Motion ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission ist nun vom Tisch.
(AWP)