Der Ständerat hat am Dienstag eine entsprechende Motion seiner Finanzkommission (FK-S) mit 30 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Damit sollen jene Immobilienprojekte sichergestellt werden, die bereits öffentlich aufgelegt wurden und bei denen erwiesen ist, dass sie wirtschaftlich tragfähig sind, wie Kommissionssprecher Olivier Français (FDP/VD) sagte.
Die Immobilienprojekte würden gute Einkünfte erzielen und entscheidend zur Sanierung der Pensionskasse beitragen, sagte Français. Eine Sistierung dieser Projekte zum aktuellen Zeitpunkt sende ein schlechtes Signal und habe mittelfristig negative Auswirkungen auf die Finanzen der SBB, ihrer Pensionskasse und der öffentlichen Hand.
Areale an bester Lage blockiert
Die SBB stoppten 30 Projekte Ende Februar aus Spargründen wegen der Corona-Krise. In der Zwischenzeit hätten die SBB bei zehn Projekten die Finanzierung wieder aufgenommen, sagte Français.
Die Motion sei dennoch nötig, sagte Stefan Engler (CVP/GR) im Namen der Verkehrskommission des Ständerats. Auch diese habe sich mit dem Thema befasst. Die Motion gebe die Gelegenheit, sich ganz grundsätzlich die Frage zu stellen, was eine Verschuldungsobergrenze bei einem staatsnahen Betrieb für Zwecke haben soll. Es brauche daher eine gesamtheitliche Betrachtung.
In Luzern käme etwa ein Areal an bester Lage für Wohnungen, Büro und weiteres in Frage. Es sei aber im Besitz der SBB und damit blockiert für andere Projekte. Es müsse daher vorwärts gemacht werden. Es sei ihm klar, dass die SBB ihr Tafelsilber nicht verscherbeln wolle, aber es müsse eben auch mal geputzt und poliert werden.
Bundesrat: "Anliegen ist erfüllt"
Aus Sicht des Bundesrats ist der Motionstext - die Erhöhung der Verschuldungsobergrenze - erfüllt, wie Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga sagte. Die Zielformulierung in den strategischen Zielen bis 2022 lasse explizit temporäre Überschreitungen der Verschuldungsobergrenze zu. Zudem habe der Bundesrat als Eigner im Sommer 2020 die Kreditlinie um 500 Millionen Franken erhöht.
Es gebe also keinen Handlungsbedarf. Bei einer nächsten Periode könne man dann wieder über die Verschuldungsobergrenze diskutieren, sagte Sommaruga. Würde der Ständerat aber die Motion jetzt annehmen, sähe sie darin eine Provokation. Die genannten Gründe zur Annahme der Motion seien nicht Teil des Motionstextes.
Die Motion geht nun an den Nationalrat.
(AWP)