Motionärin Eva Herzog (SP/BS) fordert unter anderem mehr Transparenz der Unternehmen gegenüber der Eidgenössischen Elektrizitäskommission und neue Vorgaben, um den Betrieb auch in Krisensituationen aufrecht zu erhalten. Zudem verlangt sie, dass Unternehmen mit einem Grundversorgungsauftrag vermehrt Mittel- und Langfristverträge schliessen und strengere Regeln bei den Eigenmitteln erfüllen müssen.

Die parlamentarische Debatte um das bis Ende 2026 befristete Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft habe Handlungsbedarf aufgezeigt, sagte Herzog. Eigentlich gehe es um Selbstverständlichkeiten. Und es sei klar, dass es auch über 2026 hinaus eine Regulierung brauche.

Ziel des Vorstosses ist, die Stabilität des Strommarktes zu erhöhen und zu verhindern, dass der Bund in Zukunft Stromunternehmen mit Finanzhilfen unter die Arme greifen muss.

Die Motion geht an den Nationalrat. Der Bundesrat war mit dem Auftrag einverstanden. Sie sei dankbar für die Motion, sagte Energieministerin Simonetta Sommaruga. Eine verstärkte Aufsicht über den Energie-Grosshandel sei dringend nötig.

Sommaruga kündigte noch für Dezember einen Gesetzesentwurf an, um etwa besser gegen Insiderhandel vorgehen zu können. Auch weitere Arbeiten seien im Gange. Ziel sei, dass der Bund in Zukunft nicht mehr einspringen müsse.

(AWP)