Die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) eingereichte Volksinitiative "für ein besseres Leben im Alter (Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente)" verlangt, dass Rentnerinnen und Rentner künftig Anspruch hätten auf einen Zuschlag im Umfang einer 13. Monatsrente.

Dieser würde vor allem Personen mit tiefen und mittleren Einkommen im Alter ein besseres Leben ermöglichen. Um die Kosten von jährlich rund 3,5 Milliarden Franken zu decken, schlagen die Gewerkschaften vor, dass Nationalbankgewinne verwendet werden.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) argumentiert, dass eine 13. Altersrente "finanziell nicht tragbar" sei und die Probleme der AHV langfristig verschärfen würde. Vor diesem Hintergrund sprach sich die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen auch gegen die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags aus, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Ein entsprechender Antrag war bereits von der Schwesterkommission im Nationalrat abgelehnt worden.

Gegen höheres Rentenalter

Auch der Volksinitiative "für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)" kann die SGK-S nicht viel abgewinnen: Mit ihr will die Jungpartei der FDP das Rentenalter schrittweise erhöhen, bis die 66 Jahre erreicht sind. Dies dürfte im Jahr 2032 der Fall sein.

Anschliessend soll das Rentenalter pro Monat zusätzlicher Lebenserwartung um 0,8 Monate steigen. Gestützt auf die Prognosen des Bundes haben die Initiantinnen und Initianten errechnet, dass 2043 das Rentenalter 67 erreicht sein dürfte, 2056 das Rentenalter 68.

Nach dem knappen Volks-Ja zur Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65 Jahre im vergangenen Herbst hält die Kommissionsmehrheit eine weitere Anpassung des Rentenalters zum jetzigen Zeitpunkt nicht für opportun, wie es in der Mitteilung heisst. Der Bundesrat werde dem Parlament bis Ende 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 unterbreiten.

(AWP)