So soll sichergestellt werden, dass die von der Bundesversammlung gewünschten Investitionen in die Bahninfrastruktur plangemäss und ohne Verzögerungen durchgeführt werden können, wie es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Dienstag hiess. Die Kommissionsmotion wurde demnach mit 8 zu 5 Stimmen beschlossen. Der Ständerat wird in der Frühjahrssession darüber beraten.
Die Kommissionsmehrheit argumentiert, dass mit den Ausgleichszahlungen des Bundes an die SBB die Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene vorangetrieben werden könne. Die Kommissionsminderheit lehnt die dringliche Behandlung der Motion ab, da die schwierige Finanzlage der SBB nicht zwangsläufig auf die Pandemie zurückzuführen sei.
(AWP)