Die Covid-Vorlage kommt nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum der Bürgerbewegung "Mass-voll!" zustande kommt, wie es in einer Mitteilung des Bundesrats vom Mittwoch heisst. Die Referendumsfrist läuft am 30. März ab.

Das Covid-19-Gesetz ist seit September 2020 in Kraft und wurde seither mehrmals vom Parlament angepasst. Das Schweizer Stimmvolk stellte sich bisher in zwei Referendumsabstimmungen klar hinter das Gesetz.

Nun geht es um die Verlängerung einzelner Bestimmungen, beispielsweise die gesetzliche Grundlage für die Ausstellung von Covid-19-Zertifikaten für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete. Die Verlängerungen wurden für dringlich erklärt und sind seit Anfang 2023 in Kraft. Sie gelten bis Mitte 2024 - ausser, wenn das mögliche Referendum dagegen an der Urne erfolgreich wäre.

Steuern und Klima

Sicher zur Abstimmung kommt der neue Verfassungsartikel zur Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur globalen Mindeststeuer von 15 Prozent für grosse Konzerne. Diese Vorlage unterliegt dem obligatorischen Referendum. Auf dieser Verfassungsbasis soll ab 2024 die OECD-Steuerreform in der Schweiz umgesetzt werden - zunächst auf dem Verordnungsweg und später mit einem ordentlichen Bundesgesetz.

Betroffen von der Reform sind laut dem Bundesrat in der Schweiz rund 2000 Unternehmen. Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 rein national tätige KMU.

Auch zum neuen Gesetz über die Ziele im Klimaschutz können sich die Stimmberechtigten äussern. Die SVP hatte das Referendum dagegen eingereicht. Sie kritisiert die im Herbst vom Parlament beschlossene Vorlage als "Stromfresser-Gesetz". Das Klimaschutzgesetz ist ein indirekter Gegenvorschlag zur bedingt zurückgezogenen Gletscher-Initiative.

Der Abstimmungstermin am 18. Juni ist der letzte vor den nationalen Wahlen und der erste seit vergangenem September. Seither hat der Bundesrat zwei Termine ungenutzt verstreichen lassen, da keine Vorlagen abstimmungsreif waren.

mk/

(AWP)