Das befristet gültige Covid-19-Gesetz gibt es seit September 2020, und es wurde mehrmals angepasst. In der Ende Dezember beschlossenen Version gilt es bis Ende Juni 2024. Weil die Räte die Bestimmungen für dringlich erklärt haben, sind sie bereits in Kraft. Bei einem Nein würden sie nur noch bis Mitte Dezember 2023 gelten.

Die dritte Abstimmung

Es ist die dritte Abstimmung über das Covid-19-Gesetz. Im Juni 2021 und im Spätherbst 2021 hiess das Volk den Kurs von Bundesrat und Parlament gut. Das Gesetz löste das Notrecht ab, mit dem der Bundesrat zum Beginn der Pandemie das Land führte.

Verlängert wurde die Rechtsgrundlage für Covid-Zertifikate. Mit ihnen kann eine Genesung, eine Impfung oder ein negativer Test auf das Coronavirus nachgewiesen werden. Zertifikate sollen insbesondere abgegeben werden können, wenn sie für Reisen ins Ausland gebraucht werden.

Im Inland ist der erneute Einsatz des Zertifikats laut Bundesrat unwahrscheinlich. Das Zertifikat sei nutzlos, halten die Gegnerinnen und Gegner dagegen. Denn es habe sich erwiesen, dass Geimpfte das Coronavirus genauso weiterverbreiten könnten wie Ungeimpfte.

Medikamente für schwere Erkrankungen

Weiter will der Bund in der Schweiz noch nicht zugelassene Medikamente gegen schwere Covid-Erkrankungen einsetzen können. Und Arbeitgeber sollen verpflichtet werden können, besonders gefährdete Personen in ihrer Belegschaft vor Ansteckungen zu schützen.

Bei Bedarf will der Bund auch die zurzeit deaktivierte Covid-App rasch wieder in Betrieb nehmen können. Sie dient der Nachverfolgung von Kontakten mit positiv auf das Virus getesteten Personen.

Die Kantone will der Bund bei Bedarf verpflichten können, die Auslastung der Spitalbetten auf ihrem Boden zu melden. Eine Meldepflicht soll auch für Medikamente, Schutzausrüstung und wichtigen medizinischen Gütern wiedereingeführt werden können.

Der Bund will bei Bedarf Versorgungslücken rechtzeitig erkennen und verhindern können. Während der stärksten Wellen der Pandemie waren die Spitäler in einigen Regionen an ihre Grenzen gekommen, es mussten Patientinnen und Patienten in andere Kantone verlegt werden.

Virus ist unberechenbar

Ein Ja zum verlängerten Covid-19-Gesetz ist auch Voraussetzung dafür, dass der Bund die Herstellung und Entwicklung von Medikamenten im Zusammenhang mit Covid-19 durch in der Schweiz ansässige Unternehmen fördern kann.

Im Förderprogramm sind gemäss Stand von Ende April noch zwei Projekte. Ein Unternehmen entwickelt ein Arzneimittel gegen neuropsychiatrische Symptome bei einer Post-Covid-19-Erkrankung. Eine zweite Firma forscht an einem Arzneimittel zur Behandlung von hospitalisierten Covid-19-Patientinnen und -Patienten mit hohem Risiko für akutes Lungenversagen.

Gesundheitsminister Alain Berset warnte denn auch davor, das Covid-19-Gesetz nicht zu verlängern. Vielversprechende Medikamente aus Schweizer Laboren könnten dann vom Bund nicht mehr mitfinanziert werden. Mit der Verlängerung gehe es darum, vorbereitet zu sein für ein rasches Eingreifen. Das Coronavirus bleibe unberechenbar.

Die Kantone unterstützen die Verlängerung ebenfalls. Das Covid-19-Gesetz gewährleiste, dass sich Bund und Kantone auch in der nun wieder geltenden "normalen Lage" gut aufeinander abstimmten, hielt die Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) fest.

"Undemokratische Machtfülle"

Das Referendumskomitee um die Bewegungen Mass-voll und Freunde der Verfassung will einen Schlussstrich ziehen unter die Pandemie. Ein Nein zur Vorlage am 18. Juni bedeute die Rückkehr zur Normalität, hielten die Gegner zum Kampagnenstart fest.

Das Covid-Gesetz müsse baldmöglichst aufgehoben werden, und die Demokratie müsse wiederhergestellt werden. Das Covid-19-Gesetz gebe dem Bundesrat eine "undemokratische Machtfülle" und schütze niemanden - im Gegenteil. Das Komitee wirft Gesundheitsminister Berset vor, mit der Anpreisung neuer Medikamente, welche dank des Gesetzes entstehen würden, unterstütze er nur die Pharmaindustrie.

Die Umfragen deuten gut einen Monat vor der Abstimmung auf ein Ja hin. Die SRG-Umfrage im Auftrag des Instituts gfs.bern ergab einen Ja-Stimmen-Anteil von 68 Prozent. 28 Prozent äusserten sich demnach ablehnend. Bei der früher publizierten Umfrage von Tamedia und "20 Minuten" in Zusammenarbeit mit Leewas war das Ergebnis knapper: 52 Prozent Ja zu 42 Prozent Nein bei 6 Prozent Unentschlossenen.

(AWP)