Das geht aus Ende März aktualisierten Zahlen des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) und des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hervor. Die "NZZ am Sonntag" machte in ihrer neusten Ausgabe darauf aufmerksam.

708 der 2767 Strafverfahren sind abgeschlossen und 2059 noch offen. Die Deliktsumme bei den abgeschlossenen Verfahren beträgt rund 59,3 Millionen Franken und bei den offenen 247,5 Millionen Franken. Das geht aus einer im Internet veröffentlichten Zusammenstellung hervor.

Laut EFD und WBF entspricht die Deliktsumme dem Volumen der Kredite zum Zeitpunkt von deren Gewährung. Der Begriff berücksichtige nicht, ob effektiv Verluste entstanden seien. Deliktsumme bedeute nicht, dass die Gelder für den Bund verloren seien, teilte auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Sonntag auf Anfrage mit und bestätigte den Betrag der Gesamt-Deliktsumme.

Kredite im Umfang von 17 Milliarden

Um ihre Liquidität während des coronabedingten Lockdowns zu sichern, konnten Unternehmen zwischen dem 26. März 2020 und dem 31. Juli 2020 Covid-19-Kredite in Anspruch nehmen. 125 Banken nahmen am Programm zur Gewährung von Überbrückungskrediten teil.

Der Bund gewährte eine maximale Kreditgarantie von 40 Milliarden Franken. Knapp 138'000 Covid-19-Kredite im Umfang von rund 17 Milliarden Franken wurden in der genannten Zeitspanne gewährt.

Der Tabelle von EFD und WBF ist auch zu entnehmen, dass in 4405 Fällen eine Berichtigung ohne Strafanzeige erfolgte. In 1933 Fällen bestätigte sich ein Missbrauchsverdacht nicht. 4648 Fälle sind noch in Abklärung. Die Aufstellung von EFD und WBF umfasst nur Strafanzeigen, von denen die Bürgschaftsorganisationen Kenntnis haben.

Am meisten abgeschlossene Fälle nach einer Strafanzeige weist der bevölkerungsreiche Kanton Zürich aus. Er hat laut den Zahlen des Bundes 176 Verfahren abgeschlossen. Die Deliktsumme beträgt rund 14 Millionen Franken. Offene Fälle gibt es in diesem Kanton 444. Die Deliktsumme in diesen Fällen beträgt rund 54,6 Millionen Franken.

Die Zürcher Justiz meldete im Mai des vergangenen Jahres, sie habe 334 mutmasslichen Corona-Kreditbetrügern das Handwerk gelegt. Damals gaben die Zürcher Behörden eine Deliktsumme von 53 Millionen Franken an.

Bisher noch gar keinen Fall erledigt haben die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Uri. Dort sind allerdings auch nur sieben Fälle noch offen.

Das Seco präsentierte im Mai 2020 ein Prüfkonzept zur Missbrauchsbekämpfung. Damals hiess es, die Überbrückungshilfe werde bewusst unbürokratisch gestaltet und es sei unvermeidbar, dass ein Missbrauchspotenzial bestehe.

Hauptsächliche Missbrauchsrisiken bestünden etwa bei unvollständigen Angaben im Antragsformular, bei möglichen falschen Umsatzangaben oder bei Firmen, die sich bei der Einreichung des Gesuchs in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren oder in Liquidation befinden.

Mehrere Urteile in den letzten Monaten

In den letzten Monaten wurden immer wieder Verurteilungen von mutmasslichen Covid-19-Notkredit-Betrügern bekannt. So verurteilte ein Lausanner Kriminalgericht im November einen Waadtländer Geschäftsmann wegen Covid-Kreditbetrugs und anderer Delikte zu sechseinhalb Jahren Freiheitsstrafe.

Der Mann habe im Gesuch um den Covid-19-Notkredit falsche Informationen zu seinen Unternehmen geliefert und die Umsatzzahlen seiner Firmen aufgebläht. Der Mann hatte einen Covid-19-Notkredit von drei Millionen Franken erhalten.

Ein 48-jähriger Unternehmer wurde im Oktober 2022 vom Genfer Strafgericht zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der Betreiber eines Coiffeursalons gab laut dem Gericht auf dem Formular für Kreditanträge einen Umsatz von 4,7 Millionen Franken an - 100 Mal mehr als in Wirklichkeit.

Vor ein paar Tagen wurde am Flughafen Zürich ein mutmasslicher Covid-Kredit-Betrüger festgenommen, als er ausreisen wollte. Er wird beschuldigt, als Verwaltungsrat einer in Zug registrierten Firma zu Unrecht einen Covid-Kredit von fast 300'000 Franken erwirkt zu haben.

https://covid19.easygov.swiss/

(AWP)