Der Schweizer Industrielle war im Mai in 2019 Turin erstinstanzlich der fahrlässigen Tötung von zwei Personen schuldig gesprochen und zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Laut der Anklage stehen die beiden Todesfälle im Zusammenhang mit einer von der Eternit S.p.A. in der Ortschaft Cavagnolo betriebenen Asbestzement-Fabrik, die 1982 geschlossen worden war. Schmidheinys Verteidigung ging in Berufung.

Konkret wurde der Fall eines verstorbenen Angestellten des Unternehmens Eternit Italia S.p.A. und einer Anwohnerin verhandelt. Der Mann arbeitete in einer Fabrik in Cavagnolo bei Turin, die Frau wohnte in der Nähe. Der Mann starb an Asbestose, der von Asbest verursachten Staublungenkrankheit. Die Frau erlag einem Lungenkrebs.

Die Sprecherin von Schmidheiny sieht in einer Mitteilung den Turiner Gerichtsentscheid als "entscheidenden Freispruch" vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung der Anwohnerin der Eternit-Fabrik von Cavagnolo. Dennoch werde die Verteidigung Rekurs gegen die Verurteilung einlegen, hiess es in der Mitteilung vom Donnerstag. Man werde vor dem obersten italienischen Gericht für den vollumfänglichen Freispruch von Stephan Schmidheiny kämpfen.

Ein weiterer Prozess, der von 2009 bis 2014 dauerte, hatte mit einem Freispruch für Schmidheiny geendet. Und im Mai 2018 schliesslich wies das oberste Gericht Italiens, der Kassationsgerichtshof in Rom, den Vorwurf vorsätzlichen Handelns als rechtlich unhaltbar zurück. Die von Schmidheiny geleitete Gruppe Eternit SEG war von 1973 bis zur Pleite 1986 Grossaktionärin der Eternit Italia.

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(AWP)