Swisscom-Sprecher Sepp Huber bestätigte einen Bericht der "NZZ am Sonntag". Mit dem Schritt wolle der Telekomanbieter die Rechte der Kunden besser schützen. E-Mail-Anbieter sind als Inhaber der Konten zu einem Antrag auf Siegelung berechtigt. In einem solchen Fall dürfen die Staatsanwälte die versiegelten Inhalte nicht verwenden, es sei denn, ein Zwangsmassnahmengericht entscheidet anders.
Wie viele staatsanwaltschaftliche Verfügungen zur Überstellung des E-Mail-Verkehrs die Swisscom erfüllt, wollte Huber nicht sagen. Die Branche geht gemäss der Zeitung von weniger als einem Dutzend Fällen pro Jahr aus.
Die Frage der leichten Herausgabe von E-Mail-Daten an Staatsanwaltschaften erhielt durch den Fall von Bundesrat Alain Bersets ehemaligem Mediensprecher Peter Lauener neue Brisanz.
(AWP)