Ein Tamedia-Sprecher bestätigte am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine Meldung der "Republik", die über die Klageeinreichung berichtet hatte.

Die Klage gegen den "Spiegel" und die Autorin Roshani sei am Mittwoch eingereicht worden, so der Tamedia-Sprecher. Vor allem die in Text und Bild gemachten Anspielungen auf den Fall Harvey Weinstein seien aus Sicht von Tamedia persönlichkeitsverletzend.

Schwere Mobbing-Vorwürfe

Die frühere "Magazin"-Redaktorin Roshani hatte in einem Gastbeitrag im "Spiegel" schwere Mobbing-Vorwürfe gegen ihren ehemaligen Vorgesetzten Finn Canonica erhoben. Sie sei jahrelang Opfer von Machtmissbrauch gewesen.

Unter Canonica habe ein Regime des Mobbings und Sexismus geherrscht. Er habe sie verbal herabgesetzt und unter anderem als "die Ungefickte" bezeichnet. Ihrem ehemaligen Arbeitgeber Tamedia warf sie Untätigkeit vor, weil sie sich laut eigenen Aussagen mehrmals vergeblich an verschiedene interne Stellen gewandt habe.

Tamedia gab eine externe Untersuchung in Auftrag, die zum Schluss kam, dass sich ein erheblicher Teil der Vorwürfe, insbesondere der Vorwurf sexueller Belästigung, nicht bestätigen lassen würden. Allgemein seien die Vorwürfe teils unzureichend belegt gewesen.

Allerdings räumte das Unternehmen auch Versäumnisse ein. In einer Führungskultur, die man im Verlag erwarte, hätte es gar nicht erst zu einem solchen Konflikt kommen dürfen. Die Aufklärung in dem Fall habe zu lange gedauert.

"Vielleicht im Ton vergriffen"

Der ehemalige "Magazin"-Chefredaktor Canonica wies die Vorwürfe zurück. Wenn er einen Fehler begangen habe, dann 2014, als er sich in der Belegschaft "vielleicht im Ton vergriffen" und "hart kommuniziert" hatte, sagte der 57-Jährige in einem Interview.

Der Grund seien vor allem die Strukturen beziehungsweise der damalige Tamedia-Konzern gewesen, der ihm strenge Sparvorgaben aufgedrückt habe. Er sei unter Druck gestanden. Hakenkreuze, die er Mitarbeiterinnen bei Germanismen ins Manuskript gekritzelt hatte, bezeichnete er im Nachhinein als "extreme Dummheit".

(AWP)