In Korruption und Geldwäscherei verwickelte Unternehmen würden in der Schweiz nur ganz vereinzelt strafrechtlich verurteilt, heisst es in einer Mitteilung von Transparency International Schweiz vom Freitag zu einem gleichentags veröffentlichten Bericht. Das liege massgeblich auch an Nachlässigkeiten der Staatsanwaltschaften.

Zu weiten Teilen seien diese auf die aktive Mithilfe der fehlbaren Unternehmen angewiesen, wenn es gelingen solle, diese strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Die Staatsanwaltschaften hätten es aber bislang verfehlt, die dafür nötige Rechtssicherheit zu schaffen. Sie sollten verbindliche und öffentlich zugängliche Wegleitungen zu ihrer Anwendungspraxis erlassen, fordert Transparency. Und sie sollten Massnahmen treffen, um rasch und zuverlässig Zugang zu ihren Strafbefehlen gewährleisten zu können.

Unternehmen selber verantwortlich

Die Schweiz kennt seit dem 1. Oktober 2003 die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmens, wie Transparency in Erinnerung ruft. Demnach machen sich Unternehmen in der Schweiz etwa strafbar, wenn sie nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen getroffen haben, um bestimmte Straftaten wie Bestechung und Geldwäscherei, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit begangen wurden, zu verhindern.

Obwohl die Bestimmung bereits seit fast 20 Jahren in Kraft ist, seien bislang nur wenige Unternehmen rechtskräftig verurteilt worden, kritisiert die Nichtregierungsorganisation. Transparency International Schweiz verweist auf zehn rechtskräftige Verurteilungen von Unternehmen durch einen Strafbefehl der Bundesanwaltschaft. Aus Sicht der Korruptions- und Geldwäschereiprävention und -bekämpfung sowie aus gesellschaftlicher und rechtsstaatlicher Sicht sei diese Situation unbefriedigend.

Bundesanwaltschaft ist "erstaunt"

Das tatsächliche Ausmass von Korruption und Geldwäscherei in der Schweiz schätzt Transparency International als wesentlich grösser ein.

Darauf wiesen allein die grossen internationalen Korruptions- und Geldwäschereiskandale hin, in die Schweizer Unternehmen oftmals involviert seien und bei denen die beteiligten Unternehmen in der Regel im Ausland statt in der Schweiz zur Verantwortung gezogen würden, mahnt die Organisation.

Die Bundesanwaltschaft nimmt laut einer Mitteilung vom Freitag die Kritik von TI erstaunt zur Kenntnis. Unlängst habe diese Organisation die Schweiz im Zusammenhang mit der Anti-Korruptionskonvention der Internationalen Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) noch gelobt.

So schrieb TI im Oktober 2022: "Die Schweiz schneidet im Ländervergleich weiterhin gut ab und bildet mit den USA die Gruppe der Länder, welche die Konvention aktiv umsetzen."

Die Bundesanwaltschaft schreibt auch, für die Bekämpfung von Straftaten von Unternehmen gemäss Artikel 102 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs sei nicht allein sie zuständig, sondern das seien alle Staatsanwaltschaften.

Bundesanwalt Stefan Blättler habe zudem zuhanden des Parlaments immer wieder ausgeführt, dass die in diesem Artikel aufgeführte Geldstrafe von maximal fünf Millionen Franken nicht ausreiche. Er habe auch neue Instrumente fürs Schweizer Strafrecht gefordert. So etwa die Einführung einer aufgeschobenen Anklageerhebung gemäss englischem oder US-amerikanischem Modell.

(AWP)