Für Verwirrung hatte gesorgt, dass in zahlreichen Fällen frühere Fürsten von Liechtenstein immer noch als Eigentümer in den Unterlagen der Katasterämter eingetragen waren. Die Nachfahren sahen sich daher als legitime Erben. Das allein begründet nach Ansicht der Verfassungsrichter indes keine Eigentumsansprüche.

Als Kläger trat die Stiftung Fürst Liechtenstein auf. Sie argumentierte, dass der damalige Fürst Franz Josef II. (1906-1989) kein Deutscher gewesen sei, sondern Herrscher eines souveränen und noch dazu neutralen Staates. Die Richter sahen das anders. Die Adelsfamilie verfügte vor dem Zweiten Weltkrieg in der damaligen Tschechoslowakei über umfangreiche Ländereien, Immobilien und Kunstsammlungen./hei/DP/nas

(AWP)