Das Parlament habe im Dezember 2022 die Chance verpasst, ein fachlich überzeugendes Gesetz zu verabschieden, das eine Regulierung der Wölfe mit klarem Bezug zu Schäden ermögliche. Ein solches Gesetz hätte die Herausforderungen der Land- und Alpwirtschaft effektiver angegangen, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung der Umweltverbände vom Samstag.

Entscheidend sei die Regelung mittels einer Jagdverordnung, die den Wolfsbestand nicht gefährde und den Herdenschutz weiter stärke, sowie deren gemeinsame Umsetzung durch Älplerinnen, Landwirte, Försterinnen, Naturschützende, Kantone und Gemeinden.

Der Wolf gehöre zur heimischen Tierwelt und die Schweiz sei zu seinem Schutz verpflichtet. Eine Koexistenz von Mensch und Wolf sei auf der Basis des revidierten Gesetzes möglich, sofern die im Parlament genannten sichernden Bedingungen eingehalten würden. So sollten wolfsfreie Zonen nicht zulässig sein, und die Entfernung ganzer Rudel dürfe nur in Ausnahmefällen möglich sein. Auch Wolfsabschüsse in Jagdbanngebieten werde es weiterhin nicht geben.

Die Hürden für den Abschuss von Einzelwölfen würden gegenüber dem Stand von heute nur unwesentlich gesenkt und lägen immer noch wesentlich höher, als dies in der vom Volk 2020 abgelehnten Vorlage der Fall gewesen wäre. Die Regulierungszeit für Wölfe werde im Winter gegenüber dem Ist-Zustand sogar um zwei Monate verkürzt.

Gefährdung des Wolfes kaum möglich

Unter diesen Rahmenbedingungen sei eine erneute Gefährdung des Wolfsbestandes nicht möglich. Die Umweltverbände wollen sich weiterhin dafür einsetzen, dass das künftige Wolfsmanagement unter Wahrung der Regeln der Berner Konvention erfolgt und dass die Ausführungsverordnung vollständig mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den sichernden Bedingungen aus dem erläuternden Bericht und der Parlamentsdebatte übereinstimmt.

Zudem wollen sie darauf hinwirken, dass der zumutbare Herdenschutz konsequent umgesetzt wird und dass die positiven Effekte des Wolfes auf den Wald berücksichtigt werden, bevor es zu Abschüssen kommt. Die zuletzt vermehrt festgestellten Fehlabschüsse durch die Kantone müssten zudem sanktioniert werden.

(AWP)