Nach Angaben des EU-Parlaments müssen Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten entsprechende Angaben auf Anfrage von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern vorlegen. Mit der neuen Regelung sollen Gehälter leichter verglichen und eventuelle Lohnunterschiede aufgedeckt werden.

Frauen verdienen den Angaben zufolge in der EU im Schnitt 13 Prozent weniger als Männer. Der sogenannte Gender Pay Gap hat sich nach EU-Angaben in den vergangenen Jahren nur minimal verkleinert.

Geheimhaltungsklauseln über das Gehalt sollen künftig auch verboten sein. Vorgesehen ist nach dem Willen der EU ausserdem eine verpflichtende Untersuchung gemeinsam mit Arbeitnehmervertretungen, falls bei einem Unternehmen eine Lohndifferenz zwischen Geschlechtern von fünf Prozent oder mehr festgestellt wird./mjm/DP/stw

(AWP)