Das Gericht stufte die Bewertung der EPA, wonach der Wirkstoff von Bayers umstrittenem Unkrautvernichter Roundup keine besondere Gefahr für Menschen darstelle, am Freitag in San Francisco als zweifelhaft ein.

Das Thema ist für den deutschen Bayer-Konzern von grosser Bedeutung, der in den USA mit zahlreichen US-Klagen wegen angeblicher Krebsrisiken von Glyphosat konfrontiert ist. Am Freitag erzielte der Konzern jedoch einen weiteren Erfolg vor Gericht. Bayer hat nun die letzten vier Glyphosat-Prozesse für sich entschieden.

Die EPA hatte das Unkrautvernichtungsmittel zuletzt 2020 überprüft und an ihrer Linie festgehalten, dass es bei korrektem Gebrauch kein Gesundheitsrisiko darstelle. Dagegen klagte unter anderem die Umweltorganisation NRDC.

"Über Jahre hat die EPA sich geweigert, etwas gegen die gefährlichen Folgen dieses Pestizids für Menschen und die Umwelt zu unternehmen", teilte die Organisation am Freitag mit. Das Gericht habe klargemacht, dass es so nicht weitergehen könne.

Das zuständige Berufungsgericht störte sich in seinem Urteil besonders daran, wie die EPA begründete, dass Glyphosat nicht krebserregend sei. Die zugrundeliegende Analyse sei fehlerhaft und stehe teilweise nicht im Einklang mit den Leitlinien der Behörde.

Die EPA wollte sich auf Nachfrage zu der Kritik nicht äussern. Man werde die Glyphosat-Entscheidung aber überprüfen, sagte eine Sprecherin. Bayer zeigte sich in einer Stellungnahme zuversichtlich, dass die EPA auch bei einer neuen Überprüfung keine Krebsgefahren bei Glyphosat findet.

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(AWP)