Die Genfer Staatsrätin und Wirtschaftsdirektorin Fabienne Fischer (Grüne) sagte am Mittwoch vor den Medien, sie nehme diesen Entscheid zur Kenntnis. Sie habe Uber vorgeladen, um zu erfahren, wie sich das Unternehmen bezüglich der Zahlungsrückstände konform verhalten wolle.

Das Bundesgericht hatte Ende Mai entschieden, dass Uber in Genf unter des Gesetz über Taxis und Transportfahrzeuge fällt und deshalb seine Fahrer wie Angestellte und nicht wie Selbstständige behandeln muss.

Fischer sagte weiter, sie warte nun auf einen Vorschlag von Uber zu den Lohnnachzahlungen und werde prüfen, ob dieser rechtskonform sei. Aufgrund der Aussetzung des Berufsverbots hat das Unternehmen bis zum 15. Oktober Zeit, sich rechtskonform zu verhalten. Wie es weiter geht, falls keine Einigung zustande kommt, war zunächst nicht klar. "Ich schliesse keine Möglichkeit aus", sagte Fischer.

Auf die Frage nach ihrer Verantwortung für diesen Misserfolg verwies die Staatsrätin auf ihre Rolle als Vermittlerin, die das technische Fachwissen ihres Departements zur Verfügung gestellt habe. "Es war nicht meine Verantwortung, anstelle der Parteien eine Einigung zu erzielen", betonte sie. Da die Verhandlungen vertraulich seien, weigerte sie sich, Zahlenangaben zu machen.

Die Gewerkschaften fordern den Staat weiterhin auf, das Gesetz durchzusetzen. Die Uber-Angestellten verdienten mehr als Almosen, schrieben die Gewerkschaften SIT und Unia in einer Stellungnahme.

"Unwürdiges Angebot"

Uber bot laut den Gewerkschaften an, 15,4 Millionen Franken an ausstehenden Sozialversicherungsbeiträgen für den Zeitraum von Januar 2017 bis Juni 2022 zu zahlen, wie Jean-Luc Ferrière, Co-Generalsekretär der Gewerkschaft SIT, vor den Medien sagte. Unmöglich zu überprüfen, so Ferrière, beinhalte dieser Betrag den Anteil, der auf die Beschäftigten entfalle.

Für entgangene Spesen machte Uber nach Gewerkschaftsangaben zudem das "unwürdige Angebot", eine Nachzahlung in Höhe von 4,6 Millionen Franken zu leisten. "Diese Spesenpauschale wurde auf einer Basis von 10,5 Rappen pro Kilometer berechnet, gegenüber den von den Chauffeuren geforderten 70 Rappen", sagte Caroline Renold, Anwältin bei der Unia.

Unter Berücksichtigung der Wartezeit zu 28 Franken pro Stunde kommen die Gewerkschaften auf 46 Millionen Franken an entgangenen Spesen. Die Chauffeure waren bereit, auf ein Minimum von 12 Millionen Franken einzutreten", erläuterte sie. Die angebotenen 4,6 Millionen seien rechtlich nicht haltbar. Die Gewerkschaftsvertreter wiesen darauf hin, dass die Spesen die Hälfte des Einkommens der Fahrerinnen und Fahrer ausmachten.

"Wir zählen auf den Staatsrat und das Departement, dass sie das Recht durchsetzen und das Lohndumping bekämpfen", sagte Renold. Sollte es zu einer Einigung zwischen Uber und dem Kanton kommen, könnten die Fahrer ihre Ansprüche nur vor dem Arbeitsgericht geltend machen, da das Schweizer Recht keine Sammelklagen zulässt.

Uber Schweiz bedauerte, dass "angesichts der erheblichen Komplexität der Situation" keine Einigung erzielt wurde, wie das Unternehmen in einer Mitteilung schrieb. Uber wolle weiterhin "konstruktiv mit dem Kanton Genf zusammenarbeiten, um den Fahrerinnen und Fahrern so bald wie möglich grösstmögliche Klarheit zu verschaffen.

(AWP)