Das EFD eröffnete im Juni 2016 ein Verfahren gegen verantwortliche Personen der BKB wegen des Verdachts auf Verletzung der Meldepflicht gemäss Geldwäschereigesetz.

Die beiden am Montag veröffentlichten Entscheide betreffen nicht das Verwaltungsstrafverfahren gegen Matter. Vielmehr geht es darin um eine Beschwerde der Kantonalbank. Die BKB versuchte zu verhindern, dass das Finanzdepartement Einsicht in Unterlagen erhält, die es von der Eidgenössischen Finanzaufsicht (Finma) erhalten hatte.

Die Bank zog ihre Beschwerde jedoch zurück, wie einem der Entscheide zu entnehmen ist. Kurz davor hatte das Bundesgericht eine andere Beschwerde der Bank abgewiesen, bei der es ebenfalls um die Einsicht in Unterlagen durch das EFD ging.

Die BKB war die Depotbank für die 2006 bis 2012 tätige externe Vermögensverwalterin ASE Investment mit Büroräumlichkeiten in Frick AG. Anleger wurden von der ASE Investment mit Renditeversprechen von bis zu 18 Prozent angelockt. Die Gelder wurden jedoch nicht investiert.

Als der Betrug aufflog, ermittelte die Staatsanwaltschaft 2500 Geschädigte. Investitionen von rund 170 Millionen Franken waren verloren. (Entscheide BP.2019.15/16 und BV.2019.3 vom 25.01.2019 und 25.02.2019)

(AWP)