Zwei Anti-Korruptions-Organisationen hatten geklagt, die Lieferanten seien bevorzugt worden, "weil sie jemanden kannten und nicht wegen dem, was sie liefern konnten". Das Ministerium hatte das Vorgehen verteidigt: Zu der Zeit sei es auf jede Sekunde angekommen, die "VIP-Spur" habe zu zahlreichen verlässlichen Angeboten geführt.

Die Richterin nannte die Priorisierung nun "ungesetzlich". Zugleich räumte sie ein, dass die Angebote der beiden Unternehmen "grundsätzlich eine vorrangige Behandlung" rechtfertigt hätten und "sehr wahrscheinlich" ohnehin erfolgreich gewesen wären.

Die Regierung steht seit Beginn der Pandemie unter Verdacht, mehrere hoch dotierte Lieferverträge unter anderem für Schutzkleidung an Freunde, Verwandte und grosszügige Spender der Konservativen Partei vergeben zu haben./bvi/DP/eas

(AWP)