Die Kolumne "Gopfried Stutz" erschien zuerst im 

Die Sozialkommission des Ständerats führt diese Woche Hearings zur Revision des beruflichen Vorsorgegesetzes (BVG) durch, ehe man das schwierige Geschäft in der Frühlingssession berät. Wir nehmen das zum Anlass, den Stand der Dinge in Erinnerung zu rufen.

Wir leben heute länger, beziehen im Schnitt länger Renten und müssen deshalb die 2. Säule neu ausrichten. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten:

  • Man verkürzt den Rentenbezug, indem man Rentenalter erhöht
  • Man kürzt die Renten
  • Man erhöht Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge

Es gäbe noch eine vierte Möglichkeit: einfach so weiterwursteln. Dies mit der Konsequenz, dass die Erwerbstätigen die Renten ihrer älteren Arbeitskollegen mitfinanzieren und somit im Alter ein tieferes Kapital und damit eine tiefere Rente aufweisen werden, als sie eigentlich Anspruch hätten.

Nachdem die letzte Revision im September 2017 an der Urne gescheitert war, gab Bundesrat Alain Berset den Sozialpartnern ein Jahr Zeit, um einen Revisionsvorschlag zu erarbeiten. Gewerkschaftsbund, Travailsuisse und der Arbeitgeberverband einigten sich auf einen Kompromiss; der Gewerbeverband scherte aus. Der Bundesrat übernahm darauf ohne Wenn und Aber diesen sogenannten Sozialpartnerkompromiss.

Von den drei oben genannten möglichen Massnahmen soll der dritte in die Tat umgesetzt werden: ein Aufstocken der Altersgutschriften, sprich höhere Lohnabzüge. Das geschieht, indem der Koordinationsabzug von 25'095 auf 12'548 Franken halbiert wird. Gleichzeitig soll der gesetzliche Mindestumwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden – eben, weil wir länger leben. Tieferer Umwandlungssatz, dafür höhere Altersgutschriften – das sollte ein Nullsummenspiel sein, denn das Ziel der Reform liegt darin, das Leistungsniveau zu halten.

Damit aber die Altersgutschriften das Niveau erreicht haben, um den gesenkten Umwandlungssatz zu kompensieren, vergehen 40 Jahre. Deshalb braucht es Rentenzuschläge für die Übergangsgeneration. Genau hier liegt der Knackpunkt der Vorlage.

Der Bundesrat schlägt vor, den ersten fünf Jahrgängen 2400 Franken, den nächsten fünf 1800 und den letzten fünf Jahrgängen 1200 Franken im Jahr zu zahlen, finanziert mit Abzügen auf dem AHV-Lohn. Alle werden sie gleich behandelt, ob sie es nötig haben oder nicht.

Der Nationalrat will von einem Rentenausbau mit der Giesskanne nichts wissen. "Wir wollen die Millionärsgattin nicht unterstützen", sagte der Baselbieter-SVP-Nationalrat Thomas de Courten in der BVG-Debatte. "Wir wollen die Kompensationen dort festlegen, wo sie tatsächlich nötig sind."

Das Bundesratsmodell kostet 1,7 Milliarden; das Modell des Nationalrats 800 Millionen Franken, weniger als die Hälfte. Dafür erhielten nur 35 bis 40 Prozent der Versicherten einen Zuschuss – und zwar jene, die minimal versichert sind und kaum über ein überobligatorisches Guthaben verfügen.