VW hatte argumentiert, dass diese dem Schutz des Fahrzeugs dienen. Nach Ansicht der Wolfsburger kann ein Thermofenster auch weiterhin gerechtfertigt sein, wenn es etwa eine Fehlfunktion verhindere, die sich abrupt auf den Betrieb des Motors selbst auswirke und die nicht durch regelmässige Wartung verhindert werden könne. Dann sei eine Abschalteinrichtung zulässig, was laut Volkswagen auch in den vorliegenden Verfahren der Fall sei.

Konkret geht es um drei Verfahren, die vor österreichischen Gerichten verhandelt wurden, in denen Autos mit einer Software ausgestattet waren, die bei bestimmten Aussentemperaturen und einer bestimmten Höhe mehr Emissionen von Stickoxid (NOx) zulässt.

Weil dieses Thermofenster für die tatsächlichen Fahrbedingungen nicht repräsentativ sei, da es in Österreich und Deutschland sowie anderen EU-Ländern in den vergangenen Jahren im Schnitt deutlich unter 15 Grad Celsius warm gewesen sei und Autos vielfach in Höhen von mehr als 1 000 Metern unterwegs seien, schliesst Generalanwalt Rantos, dass diese Thermofenster eine Abschalteinrichtung darstellten. "Folgt man dem Generalanwalt, dann fahren auf Europas Strassen weiterhin unzählige Dieselautos mit illegalen Abschalteinrichtungen", teilte der Abgeordnete und Sprecher der deutschen Grünen im Europaparlament, Sven Giegold, mit.

Die Richter am EuGH sind nicht an die Gutachten gebunden, folgen ihnen aber häufig. Mit einem Urteil ist in den kommenden Monaten zu rechnen./mjm/DP/ngu

(AWP)