Die in New York und London vertretene Anwaltskanzlei vertrete zwei Gruppen von AT1-Obligationären, heisst es in einer Mitteilung, welche die Kanzlei bereits am Dienstag an angelsächsische Medien verbreitet hatte. Die erste Gruppe umfasse über 90 globale institutionelle Investoren und Asset Manager mit AT1-Anleihen im Wert von über 1,35 Milliarden Dollar. Die zweite Gruppe bestehe aus Kleinanlegern und Family Offices mit Anleihen über gut 300 Millionen Dollar.

Pallas verlangt in der Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht laut Mitteilung, dass die Abschreibung der Obligationen im Zuge der Notübernahme der schwer angeschlagenen CS durch die UBS als ungültig erklärt wird. Das Vorgehen der Finma stellt laut den Anwälten eine "willkürliche Verletzung der Eigentumsrechte" der AT1-Inhabwrdar und verstosse damit gegen die Verfassung.

Bereits vor zwei Wochen hatte die Anwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan die Einreichung einer Klage vor Bundesverwaltungsgericht angekündigt. Die international tätige Kanzlei vertritt gemäss ihren Angeben eine Gläubigergruppe, die mit 4,5 Milliarden Franken mehr als ein Viertel der betroffenen Obligationen hält. Dazu gehört auch die Pensionskasse der Migros. Vergangene Woche hatte Quinn Emmanuel zudem ein koordiniertes Vorgehen mit fünf Partnerfirmen bekanntgegeben

Im Rahmen der am 19. März von den Behörden verfügten Übernahme der kriselnden Credit Suisse durch die UBS waren die sogenannte Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) der CS mit einem nominalen Wert von insgesamt rund 16 Milliarden Franken für wertlos erklärt worden. Der Entscheid hatte auch international hohe Wellen geworfen.

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(AWP)