Umgesetzt werden die Massnahmen zum Abbau administrativer Hürden vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Basis ist ein Postulatsbericht, den der Bundesrat Anfang März verabschiedet hat. Dieser zeigte verschiedene mögliche Erleichterungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten an.

Seit dem 1. Februar 2023 können die kantonalen Arbeitsmarkt- und Migrationsbehörden in Berufen mit grossem Fachkräftemangel die Anforderungen an die beruflichen Qualifikationen und an den Nachweis des Vorrangs von inländischen Arbeitnehmenden grosszügiger auslegen, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) mitteilte. Den Wechsel von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit von bereits in der Schweiz anwesenden Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltsbewilligung können die Kantone seither ebenfalls vereinfacht bewilligen.

Kontingent ausschöpfen

Weiter wird seit Anfang Februar das Verfahren für einen Teil der Arbeitsbewilligungsgesuche verkürzt, sodass diese nicht mehr der Zustimmung des Bundes bedürfen. Bis Ende 2023 werden sich Bund und Kantone über neue Methoden in Bezug auf Bearbeitungsfristen und Verfahren austauschen, wie es weiter hiess.

Schon heute können qualifizierte Erwerbstätige aus Drittstaaten in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung erhalten, wenn dafür ein Bedarf besteht und dies im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz liegt. Jährlich kann ein bestimmtes Kontingent ausgeschöpft werden.

Eine im Jahr 2022 durch das EJPD durchgeführte Umfrage bei Kantonen und Sozialpartnern hat laut dem Bundesrat gezeigt, dass dieses System den Zweck der Steuerung der Zuwanderung gut erfüllt und gleichzeitig flexibel ist. Dennoch solle die jährliche Kontingentsfestlegung künftig noch stärker evidenzbasiert erfolgen.

(AWP)