Das Stimmvolk hatte im Februar 2022 die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung" angenommen. Sie verlangt ein Verbot jeglicher Tabakwerbung, dort wo sie Minderjährige erreicht. Eine entsprechende Anpassung des Gesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) ist notwendig. Die Vernehmlassung dazu ist am Mittwoch abgelaufen.

Übers Ziel hinaus

Kritiker der vorliegenden Teilrevision werfen in ihren Vernehmlassungsantworten dem Bundesrat respektive dem eidgenössischen Departement des Innern (EDI) vor, weit übers Ziel hinaus zu schiessen. Der Vorentwurf lasse jede Verhältnismässigkeit vermissen und sei sowohl aus staatspolitischer wie auch ordnungspolitischer Sicht abzulehnen, stellt der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse fest.

Harsche Kritik hagelt es auch aus der Werbewirtschaft. Der Bundesrat setze nicht das Abstimmungsergebnis um, sondern schreibe das Gesetz in Teilen neu, stellt der Dachverband der kommerziellen Kommunikation der Schweiz (KS/CS Kommunikation Schweiz) fest. Das sei nicht nachvollziehbar und werde abgelehnt.

Für die KS/CS Kommunikation Schweiz, die in der Aussenwerbung tätige APG/SGA, den Verband Aussenwerbung Schweiz (AWS), Swiss Tabacco und Swiss Cigarette handelt es sich um ein totales Werbeverbot, das der in der Verfassung verankerten Gewerbe- und Wirtschaftsfreiheit widerspricht.

Die im Vorentwurf aufgenommene Meldepflicht von Werbeausgaben, Verkaufsförderung und Sponsoring von Herstellern und Importeuren an die staatlichen Behörden missachte zudem die diesbezüglichen Entscheide des Parlaments, sei sachfremd und nicht nachvollziehbar. Sie sei weder Gegenstand der Volksinitiative, noch trage sie zum Schutz von Minderjährigen bei, stellen die Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels (Swiss Tabacco), der Verband Swiss Cigarette und Economiesuisse fest.

Auch für die SVP und die Mitte ist die vorgesehene Meldepflicht "nicht nachvollziehbar". Das sei nie Thema der Initiative gewesen und dahingehende Anträge seien zudem im Parlament abgelehnt worden. Das EDI versuche, "faktisch ein Totalverbot des Rauchens durchzusetzen", kritisiert die SVP.

Die Mitte unterstützt zwar "grundsätzlich die Stossrichtung der Vorlage". Es stelle sich aber die Frage, ob ein absolutes Werbeverbot wirklich erforderlich sei, um das Ziel der Volksinitiative zu erreichen, zumal die Initianten in ihrem Umsetzungsvorschlag im Bereich Printmedien auch kein absolutes Verbot gefordert hätten.

Ratifizierung des WHO-Abkommens rückt näher

Bei der SP und den Grünen heisst es hingegen, die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen entspreche der Absicht der Stimmbevölkerung und habe ein sehr weitgehendes, aber kein absolutes Verbot der Werbung für Tabakprodukte zur Folge. Man begrüsse die vorgeschlagenen Massnahmen ausdrücklich. Diese gingen auch im internationalen Vergleich nicht zu weit.

Der Vorentwurf der Teilrevision werde den Forderungen der Volksinitiative grösstenteils gerecht, schreiben der Fachverband Sucht, Public Health Schweiz und die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz.

Positiv gewertet wird von diesen Organisationen und den Grünen ausdrücklich der zusätzliche Vorschlag, die Ausgaben für Tabak- und Nikotinwerbung zu erheben. Damit und mit der Umsetzung der Volksinitiative rücke die Ratifizierung des entsprechenden WHO-Rahmenabkommens für die Schweiz in Griffnähe. Bund und Kantone müssten zudem aktiv Kontrollen durchführen und die Höhe der Bussen sollte sich an der Grösse der milliardenschweren Tabakkonzernen orientieren.

Zufrieden zeigt sich auch der Vorstand der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). Die mit der Initiative geforderten und nun im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Werbeeinschränkungen seien eine wirksame und kostengünstige Massnahme zur Verhinderung des Einstiegs in den Tabakkonsum. Sie trügen damit längerfristig zur Senkung des Tabakkonsums und von Folgeerkrankungen bei.

Fehlende Gesundheitsförderung

Die Stiftung für Konsumentenschutz sieht die Volksinitiative in den meisten Punkten adäquat umgesetzt. Die Stiftung für Konsumentenschutz, Public Health Schweiz, GDK, SP und Grüne bedauern, dass im vorliegenden Entwurf keine Bestimmung zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendliche aufgenommen wurde. Ungenügend geregelt ist nach Ansicht der GDK auch das Problem des Verkaufs von Tabak- und Nikotinprodukten an Minderjährige über den Onlinehandel.

Das Inkrafttreten des neuen Tabakproduktegesetzes und der Verordnung durch den Bundesrat ist für Anfang 2024 vorgesehen.

(AWP)