Klaus Schwab hat es geschafft, Davos jeweils im Januar zur Welthauptstadt zu machen. Dank dem World Economic Forum, das Schwab vor 50 Jahren im Landwassertal gründete. Es wäre also wohl angebraucht, Schwab dank seiner vielfältigen Verdienste das Schweizer Bürgerrecht zu verleihen. Ganz abgesehen davon: Seine Mutter war Zürcherin, seine Frau ist Schaffhauserin, sein Vater in Roggwil BE geboren, er ging in Wädenswil in die Primarschule, seit 60 Jahren lebt er mit seiner Ehefrau in der Schweiz.

Das war die Ausgangslage für den Kanton Graubünden, ihm gestützt auf das kantonale Bürgerrechtsgesetz  (Artikel 17 Abs. 1) das Bürgerrecht und damit den Schweizer Pass zu verleihen. Es war eine Idee, die auch Bundespräsident Ueli Maurer (SVP) begeisterte. Im September brachte er die Idee der Bündner in den Bundesrat.

Dort aber dachten längst nicht alle wie er. Simonetta Sommaruga, ab nächstem Jahr Bundespräsidentin, konnte sich für den Maurers Ansinnen nicht erwärmen, weil ausgerechnet sie als Prima inter pares dem WEF-Gründer Schwab den roten Pass für sein Lebenswerk überreichen sollte. In ihrer SP ist der Weltwirtschaftsgipfel verpönt und Schwab als abgehobener Oberglobalisiererer verschrieen.

Maurers Geheimplan blieb also nicht lange geheim, ein paar Tage später stand er in der Sonntagspresse. Worauf die SP auf die Barrikaden ging und mit ihr SVP-Präsident Albert Rösti, der meinte: Eine staatliche Ehrung sei «unschweizerisch». Im Bundesrat begann nun ein Gezerre über Form, Ort und Beteiligung der Bürgerrechtsübergabe. Anfang Okober schaltete sich plötzlich ungefragt das Bundesamt für Justiz aus dem Departement von Karin Keller-Sutter (FDP) in die Diskussion ein und legte Einspruch gegen das Ansinnen der Bündner und von Maurer ein.

Besonders düpiert war die Bündner Regierung, weil ihr kantonales Bürgerrechtsgesetz genau diese Form der Bürgerrechtsvergabe vorsieht. Dieses Gesetz, vom Grossen Rat in Chur abgesegnet, ist seit Anfang 2018 in Kraft und wurde vorgängig vom Staatssekretariat für Migration in Bern abgesegnet. Nach dem Widerspruch aus dem Bundesamt für Justiz bliesen die Bündner die Bürgerrechts-Vergabe an Schwab ab.

Als Entschädigung für den Wirbel und für die Verdienst um die Schweiz sollen Herr und Frau Schwab nächstes Jahr zu einem Essen mit dem Bundesrat eingeladen werden.

Dieser Artikel erschien zuerst bei handelszeitung.ch mit dem Titel: Klaus Schwab und das Schweizer Bürgerrecht: Ein Berner Irrlauf