Beim Whistleblowing geht es um das Aufdecken und Weitergeben von Missständen oder kriminellen Machenschaften durch Insider, die meist als Mitarbeiter einen privilegierten Zugang zu Informationen haben. Angesichts mehrerer Skandale wie dem Facebook-Datenleck oder den sogenannten Panama Papers, die erst durch Whistleblower öffentlich geworden waren, legte die EU-Kommission im April 2018 einen Vorschlag zum einheitlichen Schutz der Hinweisgeber vorgelegt.

Die Regeln, auf die sich EU-Staaten und Europaparlament 2019 geeinigt haben, decken unter anderem Verstösse gegen EU-Recht im Bereich der Geldwäsche, der Unternehmensbesteuerung, beim Datenschutz, bei der Lebensmittel- und Produktsicherheit, beim Umweltschutz und der nuklearen Sicherheit ab. Die EU-Kommission ermutigte die Mitgliedstaaten, den Anwendungsbereich auszuweiten.

Konkret ist etwa vorgesehen, dass Whistleblower den Weg, wie sie die Verstösse melden, frei wählen können. Sie werden nicht verpflichtet, sich als erstes an eine Stelle in ihrem eigenen Unternehmen zu wenden. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen eine solche Stelle zwar einrichten. Die Hinweisgeber können sich aber auch an eine zuständige Behörde wenden.

In bestimmten Fällen können Whistleblower sich über die Medien auch direkt an die Öffentlichkeit wenden: Dies könnte etwa der Fall sein, wenn die Behörden nicht angemessen auf einen gemeldeten Missstand reagieren, das öffentliche Interesse gefährdet oder das Melden an die Behören keine Option sei. Die neuen Regeln sollen Whistleblower ausserdem vor Kündigungen und anderen Repressalien durch ihre Arbeitgeber schützen./wim/DP/nas

(AWP)