Die Kolumne "Gopfried Stutz" erschien zuerst im |
Wie weiss man, wie gut die eigene Pensionskasse ist? Die "NZZ" nannte in diesem Zusammenhang kürzlich sechs Punkte: Deckungsgrad, technischer Zinssatz, Umwandlungssatz, Anlagestrategie samt früherer Renditen, Verzinsung und das Verhältnis zwischen Beitragszahlenden und Rentenbezügern.
Dies sind zweifellos wichtige und interessante Punkte. Fragt sich nur, für wen. Wichtig sind sie für Berater, Pensionskassenexperten und all die Personen, die für Vorsorgeeinrichtungen Ratings erstellen.
Mich als Angestellten beziehungsweise Versicherten interessieren andere Parameter, und zwar vor allem die überobligatorischen Leistungen: Wie hoch ist der versicherte Verdienst? Wie hoch sind die Altersgutschriften? Wie verhält es sich mit dem Koordinationsabzug?
Noch wichtiger ist für mich Folgendes: Zahlt der Arbeitgeber gleich viel in die Pensionskasse ein wie ich? Das individuelle Guthaben meiner Pensionskasse wird im Wesentlichen durch die monatlichen Lohnabzüge alimentiert. Diese sogenannten Altersgutschriften betragen je nach Alter 7, 10, 15 oder 18 Prozent, berechnet auf dem versicherten Verdienst. Wobei der Arbeitgeber mindestens die Hälfte dieser Altersgutschriften beisteuern muss. Ich betone: mindestens. Manche Arbeitgeber zahlen mehr ein als ihre Arbeitnehmer.
Dieser Beitrag des Arbeitgebers ist so etwas wie ein steuerfreies Einkommen und zählt zum überobligatorischen Pensionskassenguthaben. Gemeint ist damit jener Teil des Kapitals, der über dem gesetzlichen Minimum angespart wird. Was viele nicht wissen: Rund 60 Prozent aller Pensionskassenguthaben sind überobligatorisch und damit von der laufenden BVG-Revision höchstens indirekt betroffen.
Überobligatorisches Guthaben entsteht ebenfalls, wenn die Altersgutschriften höher sind als oben angegeben, also zum Beispiel 8 statt 7 Prozent. Höhere Altersgutschriften sind gleichbedeutend mit höheren Lohnabzügen, dafür erhöht sich mein PK-Guthaben und damit auch die Leistungen im Alter.
Laut Gesetz beträgt der maximal versicherte Verdienst 60'945 Franken. Was darüber liegt, ist überobligatorisch. Also bin ich an einem möglichst hohen versicherten Verdienst interessiert. Es gilt das Gleiche wie vorher erwähnt: Je höher der versicherte Verdienst, desto höher die Lohnabzüge und somit auch die Leistungen im Alter.
Für Teilzeitangestellte ist schliesslich der Koordinationsabzug besonders relevant. Er beträgt derzeit 25'095 Franken und wird vom maximalen AHV-Lohn von 86'040 Franken in Abzug gebracht, was eben zum maximal versicherten Verdienst von 60'945 Franken führt. Arbeitet eine Person Teilzeit, so wird ihr trotzdem der volle Koordinationsbeitrag abgezogen. Das ist höchst unfair. Man könnte das auch frauenfeindlich nennen, weil Frauen häufiger Teilzeit arbeiten als Männer. Viele Pensionskassen passen deshalb den Koordinationsabzug dem Pensum an, was zu einem höheren versicherten Verdienst und erneut zu überobligatorischen Leistungen führt.