Verschiedene rezeptfrei erhältliche Medikamente sind in der Schweiz "apothekenpflichtig" und unterliegen im Versandhandel ebenfalls der Rezeptpflicht. Es sei "unverständlich", dass kranke Personen sich Lebensmittel und rezeptpflichtige Medikamente nachhause liefern lassen können, aber für den Bezug von rezeptfreien Medikamenten die Apotheke aufsuchen müssten, lässt sich Zur-Rose-CEO Walter Oberhänsli in der Mitteilung zitieren.

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(AWP)