Die Initiative "Wer mit Bargeld bezahlen will, muss mit Bargeld bezahlen können!" will den Artikel 99 der Bundesverfassung zur Geld- und Währungspolitik ergänzen. Beispielsweise soll der Bund sicherstellen müssen, dass in den öffentlichen Diensten des Verkehrs, im Detailhandel oder bei anderen Verkaufspunkten "an einer genügenden Anzahl von Kassen mit Münzen oder Banknoten bezahlt werden kann".
Zudem soll der Bund garantieren, dass Münzen oder Banknoten keine geringere Kaufkraft als elektronische Währungen oder Giralgeld haben und auch nicht gegenüber moderneren Zahlungsmitteln benachteiligt werden. In Städten soll alle zwei Kilometer ein Bancomat zur Verfügung stehen. In kleinen Gemeinden soll ein solcher innerhalb von 15 Minuten mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.
Mehrzahl der Transaktionen mit Bargeld
Es ist dies bereits die zweite Initiative der Freiheitlichen Bewegung zum gleichen Thema. Erst Anfang März ist die Initiative "Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)" mit über 136'000 Unterschriften zustande gekommen.
Auch dieses Volksbegehren will den Artikel 99 der Bundesverfassung ergänzen. So soll der Bund sicherstellen müssen, "dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen". Zudem müsse der Ersatz des Schweizer Frankens durch eine andere Währung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.
Heute ist das Geld- und Währungswesen Sache des Bundes und der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Konkrete politische Bestrebungen, das Bargeld abzuschaffen, sind nicht bekannt. Der Bundesrat sah bisher auch keinen Bedarf, das Bargeld auf gesetzlicher Ebene zu schützen.
Gemäss einer SNB-Umfrage wurden 2017 rund siebzig Prozent aller erfassten Transaktionen mit Bargeld abgewickelt. Vor allem die Altersgruppe der über 55-Jährigen verwendet Bargeld hauptsächlich als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel. Die Debitkarte ist in der Schweiz das meistgenutzte Zahlungsmittel, gefolgt vom Bargeld, dieses eher für kleinere Beträge.
(AWP)