Damit stelle man der Schweizer Wirtschaft, beispielsweise Online-Händlern wieder eine postalische Versanddienstleistung zur Verfügung, die den neuen US-Zollvorschriften entspreche, teilte die Post am Donnerstag mit.

Neue US-Vorschriften verlangen für postalische Warensendungen aus dem Ausland das sogenannte «DDP-Verfahren (Delivered Duty Paid)». Dabei werden die Einfuhrabgaben dem Absender in Rechnung gestellt. Bisher musste der Empfänger diese Kosten bei Empfang der Ware begleichen. Die Post habe ihre Systeme entsprechend angepasst, um die erforderlichen Daten- und Werteflüsse für die US-Zollbehörden sicherzustellen, teilte die Post mit.

Für Warensendungen von Privatpersonen und von Geschäftskunden ohne Rechnungsbeziehung stehen der Post noch keine gesetzeskonforme Verzollungslösung zur Verfügung, wie es weiter hiess. Die Post arbeite daran, so bald wie möglich eine konforme Lösung zu finden.

Am 25. August hatte die Schweizerische Post mitgeteilt, vorübergehend keine postalischen Warensendungen mehr in die USA zu verschicken. Seit dem 4. September können jedoch wieder Geschenke mit einem Warenwert von bis zu 100 US-Dollar mit der Post in die USA versendet werden. Dazu passte die Post ihre IT-Systeme an. Zudem sprach sie sich mit internationalen Transportpartnern ab und führte zusätzliche Kontrollmechanismen ein.

Wegen der von US-Präsident Donald Trump verhängten neuen Zölle ist der Brief- und Paketverkehr in die USA laut Angaben des Weltpostvereins von Anfang September um mehr als 80 Prozent eingebrochen. 88 Postdienstleister aus aller Welt hätten den Versand in die USA seit dem Wegfall einer Ausnahmeregelung für kleine Pakete Ende August ganz oder teilweise eingestellt.

(AWP)