Als erstes hatte der «Blick» über den Rücktritt berichtet. In dem Schreiben, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, begründete der 79 Jahre alte Luzerner Anwalt seinen Schritt mit der Gesundheit. Sein Arzt habe ihm dringend geraten, sein Arbeitspensum «drastisch zu reduzieren».

In der Stiftung befindet sich der Nachlass des 2023 verstorbenen Luzerner Uhren- und Schmuckhändlers Jörg G. Bucherer. Im Verlauf dieses Jahres kam es innerhalb der Stiftung zu Unstimmigkeiten. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht (ESA) schritt ein.

Die ESA sei am Freitag über den Rücktritt von Mühlebach aus dem Stiftungsrat der Jörg G. Bucherer-Stiftung informiert worden, teilte die Pressestelle des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) auf Anfrage mit. Sie nehme diese Entwicklung im Rahmen des laufenden Verfahrens zur Kenntnis.

Mindestens drei Mitglieder

Die Statuten der Stiftung schreiben für den Stiftungsrat mindestens drei Mitglieder vor. Entsprechend wäre der Stiftungsrat ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr ordnungsgemäss besetzt und die ESA müsste im gegebenen Fall die Ergreifung weiterer Massnahmen prüfen, teilte die EDI-Pressestelle mit. Ziel der ESA bleibe eine unabhängige und ordnungsgemässe Führung der Stiftung sowie die Sicherstellung des Stifterwillens.

Mühlebach war wegen seiner starken Stellung in der Stiftung und wegen seines Honorars in die Kritik geraten. Wenn sein Rücktrittsentscheid «ebenfalls einen Beitrag zur Versachlichung der öffentlichen Diskussionen um diese wertvolle Stiftung leistet, ist meiner Intention vollständig Genüge getan», erklärte Mühlebach in seinem Schreiben.

(AWP)