Dem widersprach der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags, Hans-Günter Henneke. «Es ist zu einfach zu fordern, die Schuldenbremse aufzuweichen, zumal diese sehr wohl Möglichkeiten enthält, sich an aussergewöhnliche Notsituationen anzupassen. Daher besteht für die derzeit erneut geführte Debatte eigentlich gar kein Raum», sagte er der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag. «Stattdessen sollte die Bundesregierung endlich das machen, was sie seit dem ersten Tag hätte machen müssen: Vorhaben priorisieren und in die Zukunft investieren.» Die Schuldenbremse sorge dafür, «dass nachfolgende Generationen nicht in Schulden ertrinken».
Die Schuldenbremse wurde 2009 nach der globalen Finanzkrise im Grundgesetz verankert. Demnach dürfen Bund und Länder ihre Haushaltsdefizite nicht mehr durch die Aufnahme von Krediten ausgleichen. Während für die Länder ein absolutes Verschuldungsverbot gilt, hat der Bund einen kleinen Spielraum. Ihm wird eine Nettokreditaufnahme in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestattet.
Die tatsächliche Kreditaufnahme lag in den vergangenen Jahren höher, denn der Bundestag nahm eine Ausnahmeregelung in Anspruch. Gründe für die «aussergewöhnliche Notsituation» waren die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Dennoch ist die Schuldenstandsquote in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern gering: Im Jahr 2022 lag sie nach Angaben des Statistischen Bundesamts bei 66 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, Frankreich kam auf 112 Prozent und Italien auf 142 Prozent. Als das am höchsten verschuldete Industrieland gilt Japan mit 260 Prozent./scb/mi/DP/nas
(AWP)